Petra Schneider MdL (CDU) zu Petitionen in RLP 2025:
Petitionsausschuss Rheinland-Pfalz verzeichnet 2.252 Eingaben und Schwerpunkt-Themen
aus Grafschaft
Mainz. Der Petitionsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags bleibt eine wichtige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Anliegen direkt an die Politik richten möchten. Das betonte die CDU-Landtagsabgeordnete und Ausschussvorsitzende Petra Schneider in ihrer Rede bei der Aussprache zum Jahresbericht der Bürgerbeauftragten 2025.
Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 2.252 neue Eingaben ein. Davon waren 342 unzulässig, insbesondere wegen laufender Gerichtsverfahren oder fehlender Zuständigkeit. Insgesamt konnten 1.709 zulässige Eingaben bearbeitet und abgeschlossen werden. Der Ausschuss trat zu sieben Sitzungen zusammen, darunter eine auswärtige Sitzung im Landeskrankenhaus Klinik Nette-Gut.
Ein besonderer Schwerpunkt waren die 98 sogenannten Legislativeingaben, mit denen Bürgerinnen und Bürger konkrete Vorschläge zur Änderung von Gesetzen und Regelungen einbringen können. Inhaltlich standen der Rundfunkbeitrag und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (zehn Eingaben), die Bereiche Schule, Studium und Ausbildung (acht) sowie die Pflegekammer Rheinland-Pfalz (sieben) im Mittelpunkt.
„Diese Themen zeigen, wo die Menschen Handlungsbedarf sehen. Ihre Anliegen aufmerksam aufzunehmen und in die parlamentarische Arbeit einfließen zu lassen, ist eine wichtige Aufgabe des Landtags“, erklärte Schneider.
Auch der Justizvollzug war ein Schwerpunkt der Ausschussarbeit. Die Strafvollzugskommission tagte sechsmal und besuchte dabei unter anderem die Justizvollzugsanstalten Zweibrücken und Wittlich. Zusätzlich fanden Sprechtage in den Justizvollzugsanstalten Rohrbach und Zweibrücken statt. Insgesamt befasste sich die Kommission mit sechs Eingaben.
Schneider würdigte und dankte für die Arbeit der ausgeschiedenen Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund. Zugleich freut sie sich auf weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem neuen Bürgerbeauftragten Martin Haller und seinem Stellvertreter Hermann Josef Linn. Zudem dankte Schneider den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Ebenfalls sprach Schneider ihren Dank allen Mitgliedern des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission für die neutrale und zielgerichtete Zusammenarbeit aus.
„Jede Petition ist auch ein Vertrauensbeweis in unsere demokratischen Institutionen. Dieses Vertrauen verpflichtet uns, zuzuhören, Anliegen ernst zu nehmen und uns für berechtigte Interessen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen“, so Schneider abschließend.
Das Petitionsrecht ermöglicht es jedem Menschen, sich mit Bitten und Beschwerden unmittelbar an den rheinland-pfälzischen Landtag zu wenden.
Martin Haller, Petra Schneider, Barbara Schleicher-Rothmund, Hermann Josef Linn (v.l.n.r) Foto: P. Schneider