Strafgericht Ahrweiler
Tragischer Unfall auf der Nordschleife
32-Jähriger vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
Ahrweiler. Das Ahrweiler Strafgericht hat einen 32-Jährigen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Rastätter hatte im Juni vergangenen Jahres mit seinem Pkw die Nordschleife befahren, als sein Fahrzeug im Streckenabschnitt „Hohe Acht“ Kühlmittel verlor, das sich auf der Fahrbahn verteilte. Zwei nachfolgende Motorradfahrer waren auf der rutschigen Fahrbahn zu Fall gekommen. Während ein 56-jähriger Brite mit dem Schrecken und einer total beschädigten Maschine davon kam, rutschte ein 52-jähriger Kradfahrer aus dem Kreis Mayen-Koblenz gegen die Leitplanke und zog sich dabei so schwere Verletzungen zu, dass er noch auf der Fahrt ins Krankenhaus verstarb.
Das Strafgericht hatte gegen den Angeklagten bereits einen Strafbefehl erlassen. Denn die Staatsanwaltschaft Koblenz ging damals davon aus, dass der 32-Jährige einen Kühler hatte einbauen lassen, der für eine rennsportähnliche Fahrweise nicht geeignet sei. Damit habe er fahrlässig gehandelt, was strafrechtlich zu ahnden sei. Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Mit Recht, wie das Verfahren bestätigte. Denn Staatsanwaltschaft und Gericht kamen zu dem Ergebnis, dass dem Angeklagten kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen sei. Im Gegenteil: „Der Angeklagte hat keinen Pflichtverstoß begangen. Er hat nichts falsch gemacht. Ihm kann in keiner Weise nachgewiesen werden, dass der Unfall die Folge fahrlässigen Verhaltens gewesen ist“, erklärte Richterin Caroline Niemöller. So habe der Mann, der Motorsport zu seinen Hobbys zählt und bis zu dem tragischen Unfall bereits etwa 80 Runden auf der Nordschleife absolviert hatte, nachweisen können, dass er - im Gegensatz zur Annahme im Strafbefehl - von einer Fachwerkstatt den serienmäßigen Kühler durch ein sogenanntes Kompressor-Kit hatte ersetzen lassen. Bestandteil dieses Teiles sei laut Gutachten ein „Hochleistungskühler“, der auf eine sportliche Fahrweise ausgerichtet sei. Auch sonst sei das drei Jahre alte Fahrzeug in einem guten Zustand gewesen.
Der Unfall war die Folge eines technischen Defekts. So habe sich der Kühlerschlauch infolge zu hohen Drucks vom Stutzen gelöst. Der Sachverständige führte aus, dass der Schlauch lediglich mit einer Klemmschelle befestigt gewesen sei. Eine Schraubschelle hätte das Abspringen des Schlauches womöglich verhindert. Das wiederum kann laut Gericht nicht dem Angeklagten angelastet werden. Dass die verwendete Schelle der Belastung nicht standhalten würde, sei von ihm nicht vorherzusehen gewesen. So sei der Motorradfahrer Opfer eines tragischen Unfalls geworden.
