Politik | 23.05.2015, 18:11 Uhr

CDU Senioren-Union Bad Neuenahr-Ahrweiler

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Volles Haus bei den CDU-Senioren

Professor Dr. Gereon Nelles (links) und Rechtsanwalt und Steuerberater Gregor Klein (rechts) freuen sich über einen guten Tropfen von der Ahr als Dankeschön überreicht durch den Vorsitzenden der kreisstädtischen CDU-Senioren, Manfred Kolling. privat

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Einen unerwartet großen Zuspruch fand die Veranstaltung der kreisstädtischen CDU-Senioren-Union mit dem Thema „ Vorsorgevollmacht, Betreuungs-und Patientenverfügung“. Zunächst hieß es für die Vorstandsmitglieder Stühle rücken, Stühle besorgen, Plätze organisieren, bis die 68 Gäste im Tagungsraum im Hotel Krupp in Bad Neuenahr Platz genommen hatten. Mit dem Andrang hatten die Verantwortlichen nicht gerechnet. Erstaunlich wie viele Bürgerinnen und Bürger doch offensichtlich für ihre privaten Angelegenheiten für den „ Fall des Falles“ Vorsorge treffen wollen und Informationsbedarf haben. Mit Professor Dr. Gereon Nelles, Neurologe aus Köln und außerplanmäßiger Professor an der Universität Duisburg-Essen, sowie Rechtsanwalt und Steuerberater Gregor Klein von der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bonn, hatten die CDU-Senioren kompetente Fach-Dozenten verpflichtet.

Rechtsanwalt Gregor Klein referierte vor den aufmerksamen Zuhörern über die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und Patientenverfügung. Er machte die Unterschiede bei den einzelnen Vollmachten deutlich. Dabei zeigte er auf, wie wichtig präzise Formulierungen aus juristischer Sicht für deren Wirksamkeit „im Falle des Falles“ sind: Für welche Fälle soll ich Vorsorge treffen? Was spricht für eine Vorsorgevollmacht, was für eine Betreuungsverfügung? Wann ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder aber sogar erforderlich? Wann sollte eine Vollmacht bzw. eine Patientenverfügung aktualisiert werden? Diese und viele weitere Fragen standen im Raume und wurden von Rechtswalt Gregor Klein detailliert beantwortet. Jedem Teilnehmer gab er zusätzlich eine Informationsbroschüre als Zusammenfassung seines Vortrages mit auf den Weg, die die Zuhörer dankbar annahmen.

Professor Dr. Gereon Nelles dozierte vor dem Hintergrund der Frage „Wann hat der Mensch noch seinen freien Willen?“ über die Krankheit Alzheimer. Bei seiner historischen Betrachtung der Krankheit berichtete er, dass der Arzt Dr. Alzheimer um 1900 bei der Begegnung mit einer älteren Patientin durch deren Verhalten auf einfache Fragen des Alltags auf eine bis dahin nicht erkannte Krankheit aufmerksam geworden ist. Alzheimer erforschte das Krankheitsbild und entwickelte entsprechende Tests für die später nach ihm benannte Alzheimer-Krankheit. Professor Dr. Nelles erklärte eine der Testformen anhand einer Power-Point-Präsentation und informierte über verschiedene andere Testmöglichkeiten und Wege, die Krankheit möglichst frühzeitig zu erkennen. Bei seinen Ausführungen hörten die Gäste sehr konzentriert zu, zumal er die medizinischen Fachbegriffe für Laien sehr verständlich vermittelte. Professor Nelles ist häufig als Gutachter an Gerichten, insbesondere bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgen wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften, aber auch bei zivilrechtlichen Streitfällen tätig. Er betonte, dass es bei der Erteilung aller Vollmachten und Verfügungen entscheidend ist, dass der Vollmachtgeber zu diesem Zeitpunkt im Besitze seines „freien Willens“ ist. Beispielhaft erklärte er den Unterschied zwischen freiem Willen und natürlichem Willen eines Menschen. Professor Dr. Nelles betrachtete das Thema des Abends aus medizinischer Sicht und untermauerte, wie wichtig es ist, sich umfassend zu informieren. Erstaunt war man, welche Probleme auftreten können. Die beiden Dozenten beantworteten im Laufe der Referate auch Fragen der Teilnehmer, und diese nutzten am Ende der offiziellen Veranstaltung die Gelegenheit zu Einzelgesprächen über die für viele doch sehr sensible Thematik. Mit spontanem Applaus bedankten sich die Teilnehmer und brachten damit ihre Begeisterung über den informativen Abend zum Ausdruck. Manfred Kolling als Vorsitzender der CDU-Senioren-Union Bad Neuenahr-Ahrweiler überreichte den beiden Dozenten einen „guten Tropfen von der Ahr“ und damit aus ihrer Heimat, denn Heimersheim spielte und spielt für sie eine große Rolle in ihrem Leben. Sie wissen den „Roten“ zu schätzen, zumal sie in ihrer Kindheit ihrem gemeinsamen Großvater, seinerzeit Kellermeister im Heimersheimer Winzerverein, schon dort und in dessen Weinbergen geholfen haben.

Pressemitteilung der

CDU-Senioren-Union

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Professor Dr. Gereon Nelles (links) und Rechtsanwalt und Steuerberater Gregor Klein (rechts) freuen sich über einen guten Tropfen von der Ahr als Dankeschön überreicht durch den Vorsitzenden der kreisstädtischen CDU-Senioren, Manfred Kolling. Foto: privat

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