Politik | 20.08.2015

Deutscher Gewerkschaftsbund Region Koblenz

Der Weg vom Beschäftigten zum Hartz-IV-Empfänger ist kurz

Koblenz. Mehr als 32 Prozent der Beschäftigten in der Stadt Koblenz rutscht nach Job-Verlust direkt in Hartz IV, im Landkreis knapp 20 Prozent. Nur 67 Prozent der Beschäftigten in Koblenz, die 2014 den Job verloren, wurden bei Eintritt der Arbeitslosigkeit von der Arbeitslosenversicherung betreut und finanziell unterstützt. Fast ein Drittel waren demgegenüber nach Job-Verlust nach den Berechnungen des DGB direkt auf Hartz IV angewiesen. Absolut waren es 3346 Arbeitskräfte, die zu Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld erhielten und 1618, die bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV rutschten. (Im Landkreis Mayen-Koblenz: 5627 im ALG-Bezug nach Jobverlust, und 1250 direkt in Hartz IV.) Diese Fakten zeigen, dass der Weg vom Beschäftigten zum Hartz-IV-Empfänger kürzer ist, als vielfach angenommen und die Sicherungslücken der Arbeitslosenversicherung nicht länger übersehen werden können, so Gabi Weber, Regionsgeschäftsführerin des DGB Koblenz. Hartz IV dürfe keinesfalls immer mit Langzeitarbeitslosigkeit gleichgesetzt werden, denn auch bei vorheriger Beitragszahlung sei das Verarmungsrisiko zu Beginn der Arbeitslosigkeit sehr hoch. Dies gefährde die Legitimation der beitragsbezogenen Arbeitslosenversicherung. Viele haben zwar gearbeitet und auch ein ganzes Jahr Beiträge zur Versicherung gezahlt, aber dies nicht innerhalb der letzten zwei Jahre (der sogenannten gesetzlichen Rahmenfrist) schaffen können, weil sie befristet oder unstetig beschäftigt waren. Sie haben gearbeitet und Beiträge gezahlt – wenn auch nicht lange genug – und gehen bei der Versicherung finanziell leer aus. Bei relativ kurzen Beitragszeiten oder bei Nichteinhaltung der Rahmenfrist von nur zwei Jahren konnte noch kein Versicherungsschutz aufgebaut werden. Beitragszahlungen, die länger zurückliegen, werden hier nicht berücksichtigt.

Hohes Risiko für Leiharbeiter

Die negativen Folgen zeigen sich insbesondere bei prekär Beschäftigten und Leiharbeitskräften. So erhalten nur knapp 55 Prozent der Leiharbeitskräfte in der Stadt Koblenz bei der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld, während etwas mehr als 45 Prozent bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits auf Hartz IV angewiesen sind. (Im Landkreis beträgt das Verhältnis 67 Prozent ALG zu 33 Prozent Hartz IV). In keiner anderen Branche in Koblenz Stadt und Landkreis ist das Risiko der Arbeitslosigkeit so hoch und die Chance auf finanzielle Unterstützung der Arbeitslosenversicherung so gering wie im Verleihgewerbe, so Weber. Im Handel sind es 38 Prozent und im Gastgewerbe etwas mehr als 34 Prozent, die in der Stadt Koblenz direkt Hartz IV beziehen, wenn sie arbeitslose werden. Im Landkreis sind es knapp 22 Prozent im Handel und knapp 20 Prozent im Gastgewerbe. Der DGB setzt sich dafür ein, dass vormals Beschäftigte nicht so schnell auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung wieder verbessert wird. Dies würde auch den kommunalen Haushalt der Stadt und ebenso des Landkreises entlasten, da die anteiligen kommunalen Aufwendungen für das Hartz-IV-System

vermindert werden könnten. Der DGB fordert, die gesetzliche Rahmenfrist, innerhalb derer ein Versicherungsanspruch aufgebaut werden kann, von derzeit zwei Jahren wieder auf drei Jahre zu erweitern – wie dies bereits bis Februar 2006 galt. Der DGB appelliert an die Politik, die Augen vor dieser problematischen Entwicklung nicht länger zu verschließen und sich für diese im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Regelung einzusetzen. Der Gesetzentwurf dürfe nicht länger im parlamentarischen Verfahren feststecken.

Pressemitteilung des DGB

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