Allgemeine Berichte | 16.03.2026

Neue Verkehrsregelung in der Karl-Fries-Straße in Bendorf

Bendorf: Linksabbiegen auf die B 413 bald nicht mehr zulässig

Symbolbild.

In Bendorf wird an der Einmündung zur B 413 eine neue Verkehrsregelung eingeführt: Das Linksabbiegen von der Karl-Fries-Straße auf die B 413 ist ab April 2026 nicht mehr erlaubt. Ziel ist es, die Verkehrssituation insbesondere an Schultagen sicherer und übersichtlicher zu gestalten.

Bendorf. In der Karl-Fries-Straße wird es nach dem Ende der Osterferien eine neue Verkehrsregelung geben: An der Einmündung zur B 413 gilt die vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts. Das Linksabbiegen von der Karl-Fries-Straße auf die B 413 ist damit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht mehr zulässig.

Mit dieser Maßnahme reagiert die Stadt Bendorf auf die Verkehrssituation an der Kreuzung, an der es bislang insbesondere an Schultagen vor Unterrichtsbeginn zu unübersichtlichen und teilweise gefährlichen Situationen kam.

Zu dieser Zeit herrscht in der Karl-Fries-Straße ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, unter anderem durch Bring- und Abholverkehr im Umfeld der Schulen. Gleichzeitig befahren aus beiden Richtungen Busse die B 413, um in die Karl-Fries-Straße einzubiegen.

Sicherheitsrisiken durch unübersichtliche Verkehrslage an der Kreuzung

Derzeit fahren Fahrzeuge, die nach links auf die B 413 abbiegen möchten, häufig so weit in den Kreuzungsbereich vor, dass Busse nicht unmittelbar einfahren können. In der Praxis kommt es deshalb vor, dass Busfahrerinnen und Busfahrer wartende Pkw nacheinander herauswinken, um ausreichend Platz zum Abbiegen zu schaffen. Dabei entstehen jedoch mitunter gefährliche Situationen, da ein von rechts kommender Bus den Pkw-Fahrerinnen und -Fahrern die Sicht auf den Gegenverkehr in Richtung Innenstadt nehmen kann.

Durch die vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts soll die Situation an der Kreuzung künftig übersichtlicher und sicherer gestaltet werden.

Umsetzung der neuen Verkehrsregel ab April 2026

Die Regelung gilt ab Montag, 13. April 2026, unmittelbar nach den Osterferien.

In die Entscheidung wurden der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, die Polizeiinspektion Bendorf, der Straßenbaulastträger der Stadt Bendorf, die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sowie Vertreter des öffentlichen Personennahverkehrs einbezogen.

Die Stadt Bendorf bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung der neuen Regelung.

Symbolbild. Foto: benjaminnolte - stock.adobe.com

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