Neues Landesgesetz zum Justizvollzug und Sicherungsverwahrung
Vollzug therapiegerichtet und freiheitsorientiert
Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßen Weiterentwicklung
Bendorf/Mainz. Der Vollzug der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung hat sich deutlich vom Vollzug in der Strafhaft zu unterscheiden - bereits im Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht mit einem entsprechenden Urteil die Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Im nun beschlossenen rheinland-pfälzischen Gesetz ist die Sicherungsverwahrung neu geregelt; sichergestellt ist nun, dass der Vollzug therapiegerichtet und freiheitsorientiert ausgestaltet wird. Die neue Regelung der Zwangsbehandlung stützt sich auf ernsthafte Aufklärung und ermöglicht den Betroffenen die Kontrolle durch einen unabhängigen Arzt. So wird ausreichend Raum zur Verfügung gestellt, um vorbeugenden Rechtsschutz zu erreichen.Im neu geschaffenen Justizvollzugsgesetz ist neben der Strafhaft der Vollzug der Untersuchungshaft und der Jugendstrafvollzug eingebunden. Das neue Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetz, im Aufbau angelehnt an das Landesdatenschutzgesetz und gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten entwickelt, sorgt dafür, dass das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt ist. „Die neue Gesetzgebung ermöglicht es, dass wir unserer zentralen Aufgabe, nämlich die Vorbereitung der Gefangenen auf ein straffreies Leben und ihre Eingliederung in die Gesellschaft, besser gerecht werden können. Hierbei helfen die im Gesetz festgelegten Maßnahmen wie zum Beispiel Bildung, Qualifizierung und moderne Therapieformen“, sagt Katharina Raue, Sprecherin für Justiz, Polizei und Verfassungsschutz der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz.
Pressemitteilung
Katharina Raue, MdL
