Allgemeine Berichte | 04.11.2025, 11:48 Uhr

Kranichfunde bei Rheinbrohl und Feldkirchen: Tiere mit H5N1-Virus infiziert

04.11.: Erster Fall von Vogelgrippe im Kreis Neuwied bestätigt

Symbolbild.Foto: Pixabay
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Kreis Neuwied. Jetzt gibt es Klarheit: Der in der vergangenen Woche bei Rheinbrohl aufgefundene Kranich war mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1), auch unter der Bezeichnung „Vogelgrippe“ bekannt, infiziert.

Das haben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz und des nationalen Referenzlabors Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ergeben. Ein ebenfalls in der Vorwoche bei Feldkirchen aufgefundener Kranichkadaver wurde bereits durch das Landesuntersuchungsamt positiv auf das Virus getestet, eine Bestätigung durch das FLI steht hier noch aus.

Laut Einschätzungen des FLI besteht aktuell ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe sich unter Wildvögeln weiter ausbreitet und damit auch das Risiko für einen Eintrag der Erreger in Geflügelhaltungen steigt.

Das hohe Risiko liegt derzeit vor allem an der Intensität des jährlich wiederkehrenden Vogelzugs in wärmere Länder. Weil Kraniche und andere Wildvögeln gerade in den Herbstmonaten besonders aktiv unterwegs sind, sollte eine weitere Ausbreitung der Infektion als wahrscheinlich angenommen werden.

So sind die beiden Funde im Kreis Neuwied höchstwahrscheinlich auf erkrankte Kraniche zurückzuführen, die durch die einhergehende Schwächung nicht mehr in der Lage waren den Vogelzug fortzusetzen und schließlich vor Erschöpfung zu Boden gingen.

In diesem Zusammenhang weist das Kreis-Veterinäramt Neuwied darauf hin, dass die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten werden sollen. Es reicht bereits ein in den Geflügelauslauf fallender Kothaufen von darüber fliegenden infizierten Wildvögeln aus, um den jeweiligen Bestand zu infizieren. Ebenso kann an den Schuhsohlen anhaftender Kot von infizierten Wildvögeln bei der Versorgung der Tiere in den Geflügelbestand getragen werden.

Besonders gefährdet sind diejenigen Betriebe, bei denen ein Zugang zu offenen Gewässern besteht oder der Auslauf ins Freie zum Haltungsprinzip zählt. Das Neuwieder Veterinäramt empfiehlt Geflügelhaltern, nachfolgende Schutzmaßnahmen zu beachten:

• Wenn möglich, Aufstallung des Geflügels (unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) und Schutz vor herabfallenden Wildvogelkot

• Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.

• Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.

• Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.

• Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.

• Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.

• Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.

• Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.

• Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.

•Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.

Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)?

Die Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) bzw. Vogelgrippe ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

Wie wird das Virus übertragen?

Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben.

Was tun bei Verdachtsfällen im Geflügelbestand?

Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren (Telefon 02631-803 420, Email: veterinaerverwaltung@kreis-neuwied.de). Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.

Fund von toten Wildvögeln

Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels, Rabenvogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt oder der Polizei unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.

Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering, sofern die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. Weitere Informationen unter https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html

Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden.

Weitere Hinweise

Aufgrund des hohen Risikos wird zur derzeitigen Aufstallung des Geflügels unter Einhaltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geraten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufstallungspflicht für Geflügel besteht zum aktuellen Zeitpunkt nicht.

Bei Spaziergängen sollten Hunde in Gebieten mit vielen Wildvögeln auf jeden Fall und auch wenn es nicht untersagt ist an der Leine geführt werden, um den Kontakt mit Kadavern zu vermeiden.

Weitere aktuelle Informationen zur Vogelgrippe sind auch auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz unter www.lua.rlp.de zu finden.

„Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keinen Grund für Befürchtungen, dass die Thematik ausufern könnte. Unser Veterinäramt handhabt die Angelegenheit mit der bekannt hochwertigen Expertise und gewohnt professionell und kontrolliert die Lage in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachinstituten permanent“, ruft Landrat Achim Hallerbach zugleich dazu auf, die Informationen der Behörden im Blick zu haben und zu berücksichtigen.

Insbesondere die um die Fundorte der positiv getesteten Wildvögel gelegenen Geflügelhaltungen wurden aktuell durch den amtstierärztlichen Dienst aufgesucht, die vorhandenen Tiere untersucht und die Biosicherheitsmaßnahmen nochmals erläutert. Bisher gibt es keine Hinweise, die auf einen Eintrag in Geflügelhaltungen im Landkreis Neuwied hindeuten.

Inzwischen sind neben den beiden Kranichfunden auch weitere verendete Wildvögel durch die Bevölkerung gemeldet worden. In Fällen von festgelegten „Indikatorarten“ wie die bereits erwähnten Wasservögel, Greif- und Rabenvögel als auch im Hinblick auf die auffälligen Todeshäufungen bei anderen Wildvogelarten, wurden diese durch die Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes geborgen; entsprechendes Probenmaterial ist nachfolgend zur weiteren Untersuchung in das Landesuntersuchungsamt verbracht worden. Auch bei diesen weiteren Wildvogelfunden gab es bisher keine Hinweise auf das Auftreten von Vogelgrippe als Todesursache.

Des Weiteren wurden bereits vorbereitende Maßnahmen getroffen, um bei vermehrtem Auftritt der Vogelgrippe als auch bei einem Ausbruch in Geflügelhaltungen bestens vorbereitet- und für alle Szenarien gewappnet zu sein.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Neuwied

Symbolbild. Foto: Pixabay

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