Probebohrung am Brückenbauwerk - Verkehrsregelung mit Ampeln
09.02.: Halbseitige Sperrung der Moselbrücke Cochem
Cochem. In der Zeit vom 9. bis 13. Februar 2026 wird die alte Moselbrücke in Cochem, bekannt als die "Skagerrak-Brücke", im Verlauf der L 98 nur halbseitig befahrbar sein. Der Verkehr wird in dieser Phase durch eine Ampelanlage geregelt.
Der Grund für diese Verkehrsbeeinträchtigung sind Probebohrungen am Brückenbauwerk. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Betoninstandsetzungsarbeiten im Inneren der Brücke sowie an den Unterseiten der Bögen vorzubereiten. Um diese Arbeiten durchzuführen, muss der bestehende Baustoff vorher genau untersucht werden. Aktuelle Informationen zur Verkehrsführung und anderen relevanten Details sind im Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de zu finden.
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die notwendigen Arbeiten zu beachten und Verständnis für die zeitweiligen Einschränkungen im Verkehrsablauf aufzubringen.
BA
