Offener Frauentreff beschäftigt sich mit Geschlechtergerechtigkeit
100 Jahre Frauenwahlrecht
Am Mittwoch, 10. Oktober
Puderbach. Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland am 12. November 1918 in der Verfassung verankert. 100 Jahre später hat sich vieles zum Positiven verändert und Bestimmungen und Gesetze für mehr Chancengleichheit wurden durchgesetzt. Dennoch gilt es diese Errungenschaften zu bewahren und auch auf anderen Gebieten Fortschritte zu machen. Der Vortrag beim Offenen Frauentreff am 10. Oktober befasst sich mit dem Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht – Alle Ziele erreicht???“ und findet in der Zeit von 9:30 bis 11:30 Uhr im Diakonietreff Puderbach, Mittelstraße 18, statt. Über viele Generationen hinweg haben Frauen für das Wahlrecht gekämpft. Im Januar 1919 durften Frauen ab dem 20. Lebensjahr erstmals wählen. Damals lag die Wahlbeteiligung der Frauen bei heute unglaublichen 82 Prozent. In den ersten Reichstag der Weimarer Republik zogen 37 weibliche Abgeordnete ein. Die Juristin Elisabeth Selbert, eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“, setzte mit großem Einsatz durch, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ am 23. Mai 1949 im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde. Trotz dieser formalen Gleichberechtigung stoßen Frauen selbst 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts immer noch auf Probleme: Sie sind in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert. Anmeldungen werden bis Sonntag, 7. Oktober von der Gleichstellungsbeauftragten der VG Puderbach, Ute Starrmann, unter Tel. (02684) 57 00 oder per E-Mail an ute.starrmann@online.de entgegengenommen.
Pressemitteilung
der Gleichstellungsbeauftragten
der VG Puderbach