Allgemeine Berichte | 11.07.2025

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgefordert, Beschwerdeverfahren gegen Einstellung weiterzugeben

11.07.: Rechtsanwälte von Hinterbliebenen fordern Neubewertung des Flut-Ermittlungsverfahrens gegen Ex-Landrat Pföhler

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 kam es im Ahrtal zur Flutkatastrophe bei der mindestens 134 Menschen starben. Foto: Archiv/WinklerTV

Kreis Ahrweiler. „Mit Schriftsatz vom heutigen Tage, 11.07.2025, haben wir zum Jahrestag der Flutkatastrophe 2021 im Namen von über zehn Hinterbliebenen die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgefordert, eine Prüfung der Abgabe des Beschwerdeverfahrens bzgl. der am 18.04.2024 erfolgten Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Landrat Dr. Pföhler und seinen Einsatzleiter Zimmermann wegen des Vorwurfs der Fahrlässigen Tötung in 135 Fällen und wegen Körperverletzung im Amt in mindestens 766 Fällen an eine andere Generalstaatsanwaltschaft über den Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz vorzunehmen.

Zur Begründung haben wir angeführt, dass es nicht mehr vertretbar und hinnehmbar ist, dass die unabhängige gutachterliche Bewertung des international renommierten Hydrologen Prof. Dr. Erwin Zehe, KIT Karlsruhe, bekannt aus Planet Wissen, vom 01.07.2024 seit über einem Jahr von den Strafverfolgungsbehörden in Koblenz ohne Angabe schlüssiger Argumente ignoriert wird.

Der renommierte Professor der Wasserwissenschaft war bereits mit Gutachtem vom 01.07.2024 zur fachlichen Schlussfolgerung gelangt, dass die bisherigen Grundannahmen und Feststellungen der Staatanwaltschaft Koblenz in den Einstellungsbescheiden vom 18.04.2024 zur Begründung der Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Ex-Landrat Dr. Pföhler und Einsatzleiter Zimmermann fachlich nicht vertretbar und nicht stichhaltig sind. Trotz der nachgewiesenen Fehler erfolgte auch über ein Jahr später keine Wiederaufnahme des Verfahrens durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Rheinland-Pfalz. Nach Prof. Dr. Erwin Zehe war die Pegelprognose von 15:26 Uhr maßgeblicher und erforderlicher Handlungszeitpunkt der Verantwortlichen. Die Strafverfolgungsbehörden in Koblenz gehen demgegenüber ohne entsprechende Sachkunde auf dem Gebiet der Hydrologie seit über einem Jahr von einem maßgeblichen Handlungszeitpunkt gegen 21 Uhr aus.

Nach diesem Wasser-Gutachten vom 01.07.2024 und dem hoch interessanten Einsatztagebuch der Feuerwehr der Stadt Sinzig und dem ebenso interessanten Einsatztagebuch der Feuerwehr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bestehen klare Nachweise für ein grob fahrlässiges Verhalten der Beschuldigten Ex-Landrat Dr. Pföhler und Einsatzleiter Zimmermann im Hinblick auf die am 14.07.2021 gegen 16:00 Uhr nachweislich erkannte Gefahrenlage.

Wir haben die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ebenfalls aufgefordert auch die Fälle neu aufzunehmen bzw. weiterzugeben, bei den es die Hinterbliebenen aufgrund mangelnder kritischer bundesweiter Berichterstattung versäumt haben, rechtzeitig gegen die Einstellungsbescheide Beschwerde einzulegen.“

Pressemitteilung Rechtsanwalt Christian Hecken, Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 kam es im Ahrtal zur Flutkatastrophe bei der mindestens 134 Menschen starben. Foto: Archiv/WinklerTV

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