Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informierten erstmalig in Adenau
16 Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht
Adenau. Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung lebenswert machen, das wollen 16 Männer und Frauen, die sich erstmalig auch in Adenau auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten konnten. So galt es, sich an vier Abenden im Rathaus Adenau Zeit zu nehmen. Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V. – in Kooperation mit der Stadt Adenau richtete sich vor allem an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement. Auch einige Vorsorgebevollmächtigte nahmen an den Kurs teil. Viele Teilnehmer, die bereits eine gesetzliche Betreuung für einen Angehörigen oder Nachbarn führen, konnten jede Menge Infos für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuer mitnehmen und konkret Fragen stellen. Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk und Ralph Seeger vom SKFM beantworteten alles, vermittelten den Teilnehmern Grundlagen zum Betreuungsrecht und zeigten das große Spektrum an Betreueraufgaben auf, die immer individuell auf den Betreuten bezogen sein müssen. Im lebhaften Austausch stellte sich die sehr engagierte und interessierten Gruppe vielen Fragen und Beispielen. Uwe Moschkau benannte Rechte und Pflichten des Betreuers und natürlich die Rechte des Betreuten, etwa bei der Organisation von ambulanten Hilfen. Beim Thema Vermögenssorge kamen verschiedene Fragen auf, was etwa zu tun ist, wenn der Betreuer erst nach der Erstellung des Vermögensverzeichnisses von einer Geldanlage oder Lebensversicherung erfährt. Außerdem wurde gefragt, ob ein Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ vom Betreuer auch vorsorglich für den Betreuten beantragt werden kann und ob ein vorhandenes Aktiendepot als nicht mündelsichere Geldanlage verkauft werden muss. Beim Thema Gesundheitsfürsorge wurde besprochen, wann ein Betreuer für seinen Betreuten die Einwilligung in eine medizinische Behandlung geben muss. Hier erklärte Ralph Seeger, dass ein Betreuer nur dann stellvertretend für den Betreuten handeln darf, wenn dieser „nicht einwilligungsfähig“ ist. In diesem Zusammenhang erklärten die Referenten auch, was bei der Erstellung und Umsetzung einer Patientenverfügung von einem gesetzlichen Betreuer zu beachten ist und ab wann der Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt, um in einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen, der mit Lebensgefahr oder mit einem möglicherweise dauerhaften Schaden verbunden ist.
Beim vierten und letzten Abend zum „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ wurde erklärt, wann ein Betreuer und auch ein Vorsorgebevollmächtigter eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt, wenn eine freiheitsbeschränkende Maßnahme in einem Altenheim zum Schutz der betroffenen Person, zum Beispiel die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters, notwendig wird. „Die Veranstaltung hat gezeigt, wie wichtig solche Schulungsangebote für angehende ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind. Wer ebenfalls ehrenamtlicher Betreuer werden will, findet bei den evangelischen und katholischen Betreuungsvereinen im Kreis Ahrweiler Unterstützung“, so Ralph Seeger, der für Adenau einen Bedarf sieht, dort in Zukunft weitere Grundkurse zum Thema Betreuungsrecht anzubieten. Uwe Moschkau dankte der Stadtverwaltung Adenau für die Nutzung ihrer Räumlichkeiten. Der nächste Grundkurs wird ab dem 12. März. in Bad Neuenahr-Ahrweiler stattfinden.
Weitere Informationen: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V.; Tel. (0 26 41) 20 12 78 www.skfm-ahrweiler.de; Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41) 32 83, www.betreuungsverein-ahrweiler.de
