Gemeindejubliäum der Ev. Kirchengemeinde Mayen

200. Jubiläum wird gefeiert

Mayen. Seit 1815 wohnen evangelische Christen in Mayen, damals wurde das linke Rheinufer eine preußische Provinz. Im Jahr 1819 unternahm der damalige Kandidat der Theologie, Herr Franz Jacob Heberlein, erste Schritte zur Gemeindegründung. Auf Rat des damaligen Superintendenten und Konsistorialrats Johann Justus Cunz wählten die Familienväter drei Kirchenvorsteher, die die Angelegenheiten der Gemeinde betreiben sollten. Als nächstes suchten sie sich einen Betraum und weitere Gleichgesinnte, die sie im Umkreis von zwei bis drei Stunden um Mayen herum finden sollten. 56 Personen kamen zusammen: 33 aus Mayen, weitere aus Thür, Niedermendig, Obermendig, Ettringen, Laach, Münster-Maifeld, Polch, Ochtendung und Mertloch. Aus Kruft kamen ein Bauer mit seinen vier Kindern und einem Enkel hinzu, ebenso vier Personen aus Kempenich. Als Betsaal mieteten die Protestanten einen Saal in der Genovevaburg. Somit waren alle Voraussetzung zur Gründung der Gemeinde erfüllt. Am 9. Dezember 1821 haben 18 Männer die Gründungsurkunde für die evangelische Kirchengemeinde Mayen unterzeichnet.

Im Laufe der Jahre hat sich die Gemeinde stark verändert. Der Umkreis ist nicht mehr so groß wie früher, dennoch gehören 16 Ortschaften in der Verbandsgemeinde Vordereifel sowie die Stadt Mayen mit ihren vier Ortsteilen dazu.

Veranstaltungen im Überblick

Im Jahr 2021 feiert die Gemeinde ihr 200. Jubiläum. Sie tut das im kleinen Rahmen, wie es in den momentanen Zeiten geboten ist. Eingeladen wird zu folgenden Veranstaltungen:

Donnerstag, 9. Dezember um 19 Uhr: Andacht mit anschließendem Vortrag von Herrn Dr. Andreas Metzing vom landeskirchlichen Archiv in Boppard

Freitag, 10. Dezember um 19 Uhr: Konzert „Horn und Orgel“ mit Armin Schmack und Wolfram Strehle

Samstag, 11. Dezember um 17 Uhr: „Satirische Weihnacht“ mit Peter Nüesch

Sonntag, 12. Dezember um 11 Uhr: Festgottesdienst mit anschließendem Empfang und Überraschung.

Alle Veranstaltungen finden in der Kirche statt. Am Donnerstag, Freitag und Samstag gilt die 2-G-Regel. Es können also nur Geimpfte und Genesene teilnehmen. Am Sonntag gilt, wie es für Gottesdienste vorgesehen ist, die 3-G-Regel. Hier ist eine Teilnahme auch mit negativem Test möglich, der nicht älter sein darf als 24 Stunden. Es werden maximal 50 Teilnehmende pro Veranstaltung zugelassen, als zusätzlicher Schutz für alle gilt die Masken- und die Abstandspflicht. So wird alles getan, um die Veranstaltungen für alle sicher durchzuführen. Vorherige Anmeldung unter: Tel. (0 26 51) 70 09 60 ist unbedingt erforderlich.

Pressemitteilung

Evangelische

Kirchengemeinde Mayen