Die geltenden Arbeitsschutzrichtlinien konnten nicht eingehalten werden
24.03.: Geplante Arbeiten an der B256 bei Kruft verschieben sich
Kruft. Die geplanten Arbeiten zur Asphaltinstandsetzung auf der B 256 bei Kruft, insbesondere im Bereich der Einfahrt zum Industriegebiet Ratskaul, konnten gestern nicht wie geplant durchgeführt werden.
Der Grund dafür ist, dass vor Ort die für die Maßnahme unter zweibahniger Verkehrsführung erforderlichen Mindestbreiten gemäß den geltenden Arbeitsschutzrichtlinien (ASR) nicht eingehalten werden können. Unter diesen Bedingungen lässt sich weder eine sichere Verkehrsführung noch die Sicherheit der Arbeitskräfte ausreichend gewährleisten.
Aus diesem Grund wurde die Maßnahme vorsorglich abgebrochen, und der betroffene Streckenabschnitt ist wieder uneingeschränkt befahrbar.
Derzeit werden alternative Ausführungsvarianten geprüft, um die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt unter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorgaben fortsetzen zu können.
Über einen neuen Termin für die Asphaltinstandsetzungsarbeiten werden wir rechtzeitig informieren. Das Ziel der Maßnahme bleibt die Beseitigung von Straßenschäden auf einer Länge von etwa 60 Metern zur Sicherung der Verkehrssicherheit.
Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung für die notwendige Unterbrechung der Baumaßnahme.
BA
