Allgemeine Berichte | 28.10.2025, 08:08 Uhr

28.10.: Empörung nach Flut-Entscheidung: Familie Orth will weiterkämpfen

Die Flutkatastrophe hinterließ schwere Zerstörungen und zahlreiche Tote. Foto: ROB
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Kreis Ahrweiler. Nach der Bestätigung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zum Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft wegen möglicher strafrechtlich relevanter Versäumnisse bei der Bewältigung der Ahrflut, melden sich nun Ralph und Inka Orth, Eltern der bei der Flut verstorbenen Johanna Orth, zur Wort. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut.

„Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

heute hat die Generalstaatsanwaltschaft nach ca. 1,5 Jahren Prüfung ihre Entscheidung mitgeteilt, dass unserer Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Koblenz nicht stattgegeben wird.

Was sollen wir sagen ? Das wir damit nicht gerechnet hatten ? Nein, der rote Faden, der von Beginn der Ermittlungen zu erkennen war, hat sich kontinuierlich fortgesetzt und hat nun seinen Endpunkt erreicht:Es gibt niemand, der für 135 Opfer verantwortlich ist !

Nun beginnt unser Wettlauf mit der Zeit. Nachdem das Ermittlungsverfahren nun nach über 4 Jahren beendet wurde, haben wir ab heute exakt 1 Monat Zeit, unsere Klage beim OLG einzureichen. Wir sind optimistisch. Dank eurer unermüdlichen Unterstützung gehen wir jetzt in die nächste und hoffentlich letzte Runde in diesem unsäglichen Justizskandal.

Folgende Presseerklärung dazu haben wir heute veröffentlicht:

„Wer als Jurist seine Pflicht missachtet und Menschen im Stich lässt, darf keinen Schutz durch das Gesetz erhalten.

Mit Empörung nehmen wir die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zur Kenntnis, die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens zurückzuweisen.

Die Begründung baut ein Schutzschild um den Verantwortlichen: Man habe gewarnt, die Flut sei nicht vorhersehbar gewesen, die Einsatzkräfte hätten im Rahmen ihres Ermessens gehandelt. Damit werden die wahren Ursachen ausgeblendet.

Der ehemalige Landrat Pföhler hat als oberster Katastrophenschützer des Kreises Ahrweiler seine gesetzlichen Pflichten über Jahre hinweg verletzt. Er hat keine ausreichenden Alarm- und Einsatzpläne aufgestellt, keine funktionierenden Strukturen für rechtzeitige Warnungen und Evakuierungen geschaffen – obwohl er als Jurist um diese Verpflichtungen wusste. Wer als Jurist Katastrophenschutzpflichten kennt und dennoch nicht handelt, begeht keinen Fehler, sondern einen Rechtsbruch.

Wir sehen dem Klageerzwingungsverfahren sehr positiv entgegen. Denn die Staatsanwaltschaft hat gravierende Verfahrensfehler begangen: Uns wurde die Akteneinsicht viel zu spät gewährt, unabhängige Gutachten wurden ignoriert, von uns eingebrachte Beweismittel wurden ohne Prüfung abgelehnt oder pauschal deren Echtheit in Zweifel gezogen. Zudem wurde die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vollständig ausgeblendet. Dieses Vorgehen ist mehr als ein bloßes Versäumnis – es zeigt ein systematisches Ignorieren von Rechten der Opferfamilien.

Genau deshalb wollen wir erreichen, dass das Oberlandesgericht die Staatsanwaltschaft zur Anklage zwingt. Unsere Tochter Johanna und mindestens 134 weitere Menschen sind nicht deshalb gestorben, weil die Flut unvorhersehbar gewesen wäre. Sie sind gestorben, weil sie falsch oder zu spät gewarnt wurden – und weil derjenige, der Verantwortung trug, seine Pflicht im vollen Bewusstsein der Konsequenzen verletzte.

Wir werden deshalb das Klageerzwingungsverfahren einleiten. Zu lange schon versteckt sich die Staatsanwaltschaft hinter juristischen Formeln, statt Anklage zu erheben. Es ist höchste Zeit, dass ein Gericht sie dazu verpflichtet – damit Organisationsversagen und Rechtsbruch nicht straffrei bleiben.“

Vielen lieben Dank, dass Ihr den Weg bis hierhin mit uns gegangen seid.

Wir bleiben dran. Danke und bis bald.

In tiefer Trauer und großer Hoffnung

Ralph und Inka Orth

Eltern von Johanna Orth, † 15. Juli 2021“

Die Flutkatastrophe hinterließ schwere Zerstörungen und zahlreiche Tote. Foto: ROB

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