Allgemeine Berichte | 02.06.2018

Bei Parkverstößen droht Abschleppen

392 abgeschleppte Fahrzeuge im April

Wenn der Halter eines Fahrzeuges nicht erreicht werden kann, wird das Auto des Falschparkers abgeschleppt. Stadt Koblenz

Koblenz. „Leider hat sich die Moral der Fahrzeugführer in den letzten Jahren immer weiter verschlechtert“ so Abteilungsleiter Dirk Urmersbach, zuständig für den Bereich Verkehr beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Koblenz. „Verwarnungen alleine reichen anscheinend nicht mehr aus, um die Falschparker zu einem ordnungsgemäßen Verhalten zu bewegen“.

Aus diesem Grunde geht das Ordnungsamt jetzt neue Wege. Bereits im Jahr 2017 wurden die Grundlagen gelegt. Es erfolgte eine europaweite Ausschreibung, um ein Abschleppunternehmen zu finden, dass innerhalb bestimmter Reaktionszeiten bereitsteht, um bei gravierenden Verstößen zügig den Missstand zu beseitigen. Seit dem 1. April hat das Koblenzer Unternehmen Castell den Zuschlag hierfür erhalten.

Bevor ein Fahrzeuðg abgeschleppt wird, versuchen die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung immer, den Halter des Fahrzeuges zu ermitteln und fordern diesen auf, das Fahrzeug wegzufahren. In vielen Fällen gelingt dies auch. Kann der Halter nicht erreicht werden, wird das Fahrzeug abgeschleppt.

„Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, insbesondere der Fußgänger und Radfahrer, hat für uns oberste Priorität“ so Urmersbach abschließend.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung Koblenz

Wenn der Halter eines Fahrzeuges nicht erreicht werden kann, wird das Auto des Falschparkers abgeschleppt. Foto: Stadt Koblenz

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