Allgemeine Berichte | 31.07.2025

Früher rollte der gesamte Verkehr der B 42 durch die teilweise sehr enge Ortsdurchfahrt von Rheinbrohl

40 Jahre Umgehungsstraße in Rheinbrohl - eine wechselvolle Geschichte

Aufnahme aus der Bauzeit der Umgehungsstraße in Rheinbrohl.Foto: Gereon Frömbgen

Rheinbrohl. Man kann es sich heute kaum noch vorstellen: Früher rollte der gesamte Verkehr der Bundesstraße 42 – einschließlich der schwersten LKW – durch die teilweise sehr enge Ortsdurchfahrt von Rheinbrohl, so wie heute z.B. noch durch die Ortsdurchfahrt Leutesdorf, die allerdings durchaus breiter ist.

Im Sommer 1985 endete diese qualvolle Belastung für die Anlieger der Hauptstraße: die Umgehungsstraße („U42“) wurde dem Verkehr übergeben. Bis es dazu kam, das hat eine lange und wechselvolle Geschichte.

Diese beginnt damit, dass der Ortsgemeinderat Ende der 50er-Jahre des vorigen Jahrhunderts beabsichtigte, oberhalb der Straße ‚Auf dem Sand‘ in der Gemarkung ‚Auf dem Rümmer‘ ein neues Baugebiet auszuweisen. Um aber dadurch für eine eventuelle spätere Umgehungsstraße nicht möglicherweise ein Hindernis zu schaffen, beauftragte man Professor Gassner aus Bonn damit, eine mögliche Streckenführung auszuarbeiten. Dieser übertrug die Aufgabe als Diplomarbeit an zwei Examensstudenten, die eine Linienführung untersuchten, die der heutigen Lage der Umgehung entspricht. Sie äußerten sich auch zur Höhenlage der Straße, für die damalige Zeit sehr weitsichtig: diese solle in einen Geländeeinschnitt gelegt werden, um die Umweltbelastung für die Anlieger möglichst gering zu halten.

Diesem Vorschlag folgend wurde über viele Jahre ein breiter Geländestreifen unterhalb des neuen Baugebietes freigehalten. Oberhalb entstand eine dichte Bebauung.

Eine unerwartete Planung

Als die Realisierung einer Umgehungsstraße konkret wurde, war die Überraschung in Rheinbrohl groß, weil das mit der Aufgabe betraute Straßenbauamt Koblenz 1972 eine Planung vorlegte, die die Straße nicht im Einschnitt, sondern auf einem hohen Damm führte, der z.B. in Zwei-Drittel-Höhe der Kirchenfenster vorbeiführte. Diese Planung trug dem inzwischen gewachsenen Umweltbewusstsein in keiner Weise Rechnung, das anfangs der 70 er Jahre auch im Bundesimmissionsschutzgesetz seinen Niederschlag fand. Gegen diese Planung gab es im Planfeststellungsverfahren zahlreiche Widersprüche sowohl seitens der Ortsgemeinde als auch von Anliegern.

Dazu nahmen Vertreter des Straßenbauamtes 1973 in folgender Weise Stellung: Über Details lasse sich reden, aber eine Absenkung der Gradiente (= Höhenlage der Straße) mache eine völlige Neuplanung erforderlich, die viele Jahre dauern werde und technisch nicht durchführbar sei: Es bestehe Einsturzgefahr für das Kirchengebäude.

Sowohl die inhaltlichen Aussagen als auch die Art des Auftretens der Straßenbauer hinterließen bei vielen Anwesenden einen unguten Eindruck und reizten geradezu zu genauerer Prüfung.

Widerstand regt sich

Nach einer öffentlichen Informationsveranstaltung über den Stand der Dinge kam es zur Gründung einer Bürgerinitiative, der „Interessen-gemeinschaft Umgehungsstraße Rheinbrohl“ (im Folgenden kurz IG U42 genannt), die sich zum Ziel setzte, in gemeinschaftlicher Vertretung für die Umgehung eine möglichst störungsarme Lösung zu erreichen. Als Leiter wurde Hansjörg Hausen gewählt; als Mitarbeiter standen ihm Wilhelm Schmitz, Manfred Hartmann, Bruno K. Frömbgen und Heinz Munsch zur Seite. Diese Bürgerinitiative sollte auf den weiteren Verlauf erheblichen Einfluss nehmen.

Um die Durchführbarkeit einer Tieflage im Gelände-Einschnitt nachzuweisen, entwarf Mitarbeiter Wilhelm Schmitz – selber im Straßen- und Brückenbau tätig - , zusammen mit Heinz Munsch eine alternative Gradiente samt den zugehörigen technischen Berechnungen. Die IG U42 legte diesen Entwurf zahlreichen Experten zur Prüfung vor und ließ ihn durch den Bonner Professor Strack gutachterlich beurteilen. Alle Rückmeldungen waren positiv. Professor Strack empfahl die Realisierung der alternativen Planung. Sie habe geringere Neigungen, bessere Bedingungen für eine guten Schallschutz, geringere Kosten für das Brückenbauwerk über der Kehrstraße und bessere Voraussetzungen für die Kreuzungsbauwerke. Er empfahl, zusätzlich zum Gelände-Einschnitt bei Damm- oder Brückenlage Schallschutzwände anzuordnen.

Im politischen Raum warb die IG U42 bei zahlreichen Funktionsträgern um Unterstützung; diese sowie Orts- und Verbandsgemeinde erwärmten sich für die Alternativplanung und unterstützten sie, insbesondere MdB Heinz Schwarz und MdL Hans Dahmen.

Ein neuer Plan wird vorgelegt

Das Straßenbauamt ließ sich schließlich auch überzeugen und legte schon einige Monate später im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens eine Neuplanung in Anlehnung an den Alternativ-Vorschlag vor. Diese fand weitgehend Zustimmung. Die Tiefe des Einschnitts ins Gelände war zwar geringer als erwünscht; dafür gab es aber zusätzlich Lärmschutzwände.

So weit, so gut! Aber: im Erörterungstermin September 1975 gab das Straßenbauamt bekannt, dass die in der Planung enthaltenen Lärmschutzmaßnahmen aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden könnten. Es entstand ein längeres Tauziehen, das hier nicht im Detail wiedergegeben werden kann, bis eine von der IG U42 beauftragte rechtliche Bewertung eindeutig feststellte: die Straßenbaubehörde muss Immissionsschutzmaßnahmen entsprechend der Planung durchführen, sonst ist ein neues Planfeststellungsverfahren nötig. Dies wurde auch bei der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz (heute LBM = Landesbetrieb Mobilität) so gesehen.

Grünes Licht für den Baubeginn

Als zwischenzeitlich das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe für Grenzwerte bei Lärmschutz gesetzt hatte und andere Bundesländer diese als Richtschnur nahmen, erklärte sich das Bundesverkehrs-ministerium auch bereit, die Lärmschutz-maßnahmen in Rheinbrohl zu finanzieren. Der damalige rheinland-pfälzische Verkehrsminister teilte dies im August 1977 der IG U42 mit und fügte an: „Ich freue mich sehr, dass unser aller Bemühung um eine vernünftige Lösung dieses Problems positiv abgeschlossen werden konnte.“

Ende 1977 kam es zum Planfeststellungsbeschluss, gegen den es allerdings noch Klagen einiger Betroffener wegen nicht ausgeräumter Nachteile gab. Die schwerwiegendsten Einwände kamen von der Kirchengemeinde, die weiterhin für den sensiblen Bereich des Kirchengebäudes eine Tunnellösung und eine verbesserte Straßenführung zum „Rümmer“ forderte. Die IG U42 konnte hier wie bei den privaten Klägern dazu beitragen, dass Kompromisslösungen gefunden und die Klagen damit ausgeräumt werden konnten. So wurde die Planung im Frühjahr 1979 rechtskräftig und im November des gleichen Jahres erfolgte der Baubeginn.

Verzögerung durch Baustopp

Vier Jahre waren für die Bauzeit veranschlagt. Wegen zwischenzeitlichen Baustopps aufgrund fehlender Mittel wurden sechs Jahre daraus. Ein bereits fertiggestelltes Brückenbauwerk stand zwischenzeitlich einsam im Lampental. Nach Wiederaufnahme der Bauarbeiten wurde die Straße im Sommer 1985 dem Verkehr übergeben.

Langwieriges Entschädigungsverfahren

Die Arbeit der IG U42 war damit allerdings noch nicht zu Ende gebracht. Im zwischenzeitlich angelaufenen Entschädigungsverfahren hatte das damit befasste Straßenneubauamt Vallendar den betroffenen Grund- und Hauseigentümern Entschädigungsangebote deutlich unter den marktüblichen Preisen gemacht, so dass die Mitglieder der IG U42 das Leitungsteam zu einer gemeinschaftlichen Vertretung auch im Entschädigungsverfahren drängten. In langen Verhandlungsrunden und unter Beiziehung eines Gutachters und Rechtsanwalts wurden die Preise in allen Bereichen erhöht, so dass etliche hunderttausend Deutsche Mark mehr nach Rheinbrohl flossen als ursprünglich angeboten. Erst gegen Ende der 90er Jahre waren die letzten Entschädigungsfälle abgeschlossen.

Die IG U42 hat die Entstehung der Umgehungsstraße in einer Broschüre dokumentiert. Im Laufe des Verfahrens war sie zeitweise auch heftigen Vorwürfen ausgesetzt gewesen. Man unterstellte ihr, sie wolle das Verfahren blockieren und den Bau der Umgehungsstraße verhindern. Im Nachhinein erfuhr sie viel Anerkennung für ihre Tätigkeit, sogar von beteiligten Behörden. Die Gemeindevertretung unter Bürgermeister Walter Kramer verlieh ihr den Wappenteller der Gemeinde. Dem Leiter wurde – natürlich stellvertretend für das ganze Mitarbeiterteam - von Ministerpräsident Bernhard Vogel der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz verliehen.

Auswirkung der Lärmschutzmaßnahmen

Die von der Umgehungsstraße ausgehende Lärmbelastung für die Anlieger ist durch Einschnittlage und Lärmschutzwände gemildert, aber natürlich nicht aufgehoben, zumal die Verkehrsbelastung in den 40 Jahren erheblich angestiegen ist. Besonders störende Probleme wie das Schlaggeräusch am Fahrbahnübergang der Kehrbrücke haben die Straßenbauer trotz mehrfacher Nachbesserungen nie wirklich in den Griff bekommen. PKWs, die mit zulässiger Geschwindigkeit die Straße befahren, sind in der Regel nicht problematisch. Ein hoher Störfaktor ist der Schwerlastverkehr und besonders manche Motorradfahrer, die in rücksichtsloser Weise aufdrehen.

Aufnahme aus der Bauzeit der Umgehungsstraße in Rheinbrohl.Foto: Gereon Frömbgen

Aufnahme aus der Bauzeit der Umgehungsstraße in Rheinbrohl. Foto: Gereon Frömbgen

Aufnahme aus der Bauzeit der Umgehungsstraße in Rheinbrohl.Foto: Gereon Frömbgen

Aufnahme aus der Bauzeit der Umgehungsstraße in Rheinbrohl. Foto: Gereon Frömbgen

Vergleich Hochlage – Tieflage im Kirchenbereich.Foto: Wilhelm Schmitz

Vergleich Hochlage – Tieflage im Kirchenbereich. Foto: Wilhelm Schmitz

Aktuelle Aufnahme: Umgehungsstraße mit Kehrbrücke im Kirchenbereich.Foto: Hansjörg Hausen

Aktuelle Aufnahme: Umgehungsstraße mit Kehrbrücke im Kirchenbereich. Foto: Hansjörg Hausen

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Aufnahme aus der Bauzeit der Umgehungsstraße in Rheinbrohl. Foto: Gereon Frömbgen

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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