Gemeindewerke Wachtberg
Abwassergebühren-Ermäßigung für 2022
Antragsformulare jetzt verfügbar
Wachtberg.Die Gemeindewerke Wachtberg, AöR erinnern daran, dass Anträge auf Ermäßigung der Abwassergebühren 2022 bis zum 15. Januar 2023 eingereicht sein müssen. Ausgefüllte Anträge können auch per Mail mit angehängtem Foto des Zählers an die Gemeindewerke Wachtberg übersandt werden. Antragsformulare sind auf der Homepage der Gemeinde Wachtberg, www.wachtberg.de (Rubrik: Rat und Verwaltung, siehe unter: „A-Z: Was erledige ich wo?“ - Stichpunkt „Abwassergebühren- Ermäßigung“) abrufbar, aber auch an der Zentrale des Rathauses erhältlich. Neben dem Formular für Gartenwasser gibt es spezielle für Poolwasser sowie für die Land-, Obst- und Vieh-Wirtschaft.
Bitte beachten: Anträge auf Abwassergebühren- Ermäßigung müssen jährlich gestellt werden. Die Ausschlussfrist zur Abgabe des Antrags für 2022 ist der 15. Januar 2023. Danach kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden. Das bedeutet, es ist jedes Jahr ein Antrag mit dem aktuellen Zählerstand zu stellen. Dies gilt auch bei einem Nullverbrauch. Unterbleibt die jährliche Beantragung und der Antragssteller teilt erst nach mehreren Jahren wieder einen Zählerstand mit, kann ein Abzug von der Schmutzwassermenge nur anteilig für das aktuelle Jahr erfolgen.
Ansprechpartner: Thomas Flemmer, E-Mail: gemeindewerke@wachtberg.de, Tel.: (02 28) 9 54 41 65, Fax: (02 28) 9 54 41 23, Gemeindewerke Wachtberg, AöR, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg.
Pressemitteilung
Gemeinde Wachtberg
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