Allgemeine Berichte | 09.08.2024, 10:48 Uhr

Tierseuche: Für Menschen ist die ASP ungefährlich

Afrikanische Schweinepest im Westerwaldkreis bisher nicht ausgebrochen

Symbolbild. Foto: Pixabay
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Westerwaldkreis. Das aktuelle Ausbruchsgeschehen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Südhessen – ausgehend vom Kreis Groß-Gerau – und in Rheinland-Pfalz (mit zurzeit insgesamt 25 ASP-Nachweisen bei Wildschweinen in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms) ist derzeit medial präsent. Der Westerwaldkreis und die ihn umgebenden Kreise sind bisher aber nicht betroffen.

Bei der ASP handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Haus- und Wildschweine befällt. Für Menschen und andere Tierarten ist sie ungefährlich. Übertragen wird das Schweinepestvirus direkt durch Kontakt mit infizierten oder verendeten Schweinen, durch die Aufnahme von erregerhaltigem (rohen) Schweinefleisch/Schweinefleischerzeugnissen oder durch indirekte Übertragung (unter anderem Kontakt mit kontaminierten Ausrüstungsgegenständen, Futtermittel, Einstreu). Die Infektion verläuft bei den betroffenen Schweinen in der Regel tödlich. Ein Impfstoff gegen die ASP steht bislang nicht zur Verfügung.

Ausschlaggebend für die Bekämpfung eines jederzeit auch im Westerwaldkreis möglichen ASP-Ausbruchs ist die Früherkennung in der Wildschweinpopulation. Dazu müssen alle tot aufgefundenen Wildschweine sowie alle krank oder verhaltensauffällig erlegten Wildschweine im Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz auf ASP untersucht werden. Seit Jahresbeginn ist diese Untersuchung bei insgesamt 41 Tieren jeweils mit negativem Ergebnis erfolgt.

Die Hausschweinebetriebe sind gehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung einer möglichen Seucheneinschleppung zu verstärken. Dazu zählen unter anderem die Haltung der Schweine in einem fest umschlossenen Stall oder bei Auslaufhaltung die doppelte (wildschweinsichere) Einzäunung, der Zukauf von Schweinen nur aus kontrollierten Haltungen, stallspezifische Schutzkleidung sowie die wildschweinsichere Lagerung von Futtermitteln und Einstreu.

Um für den Krisenfall gerüstet zu sein, wurde zudem schon vor Jahren im Westerwaldkreis unter Federführung der Veterinärverwaltung eine lokale ASP-Sachverständigengruppe gebildet, die sich regelmäßig trifft und die bei Bedarf erweitert wird. Derzeit gehören ihr Vertreter der Jagd- und Landwirtschaftsbehörde, des Katastrophenschutzes, der drei Forstverwaltungen, der Jagd und der Landwirtschaft an.

Entdecken Bürgerinnen und Bürger bei einem Spaziergang zufällig ein totes Wildschwein, sollten sie die Veterinärverwaltung unter veterinaeramt@westerwaldkreis.de informieren. Die nähere Umgebung des Fundortes sollte gemieden und der Tierkörper nicht angefasst werden. Gern beantwortet das Veterinäramt auch etwaige Rückfragen zu ASP.

Pressemitteilung Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Symbolbild. Foto: Pixabay

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