Die Gemeinde Wachtberg informiert
Aktuelles zur Dichtheitsprüfung
Online: Zahlreiche Infos der Gemeindewerke Wachtberg AöR
Wachtberg. Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes im Jahr 2013 wurden die Regelungen zur Dichtheitsprüfung für die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zurückgenommen. Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist aber weiterhin eine Prüfungs- und Überwachungspflicht für die privaten Grundstückseigentümer normiert.
Danach sind diese verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasserleitungen selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Forderung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) konkretisiert. Zahlreiche Infos auf www.wachtberg.de. Zur Information der Grundstückseigentümer über diese Regelungen sind aktuelle Informationen auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt (Rubrik ‚Rat und Verwaltung‘ siehe unter ‚Gemeindewerke AöR‘). Es wird insbesondere auf die Darstellung „Selbstüberwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Wachtberg (Stand Januar 2016)“ verwiesen. Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich mittels der Bürgerhilfe „Hochwasserpass“ ein Bild über die individuelle Überschwemmungsgefährdung zu verschaffen. Entwickelt hat diese Bürgerhilfe das HochwasserKompetenzCentrum e.V. (HKC) Köln.
Fragen zum Thema beantworten auch gerne die Mitarbeiter der Gemeindewerke Wachtberg, Volker Strehl, Tel. (02 28) 95 44 157, E-Mail: volker.strehl@wachtberg.de und Sebastian Wortha, Tel. (02 28) 95 44 160, E-Mail: sebastian.wortha@wachtberg.de.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
