Allgemeine Berichte | 21.04.2018, 09:39 Uhr

Abgabefrist für Steuererklärung in Rheinland-Pfalz: 31. Juli statt 31. Mai

Alles rund um die Steuererklärung

Info-Hotline am Donnerstag, 3. Mai unter Tel. (0 26 1) 20 17 92 79

Region. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde in Rheinland-Pfalz bereits in diesem Jahr auf den 31. Juli verlängert: Bürger, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, haben somit zwei Monate mehr Zeit, als bislang. Um Fragen rund um die Steuererklärung zu klären, steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter am Donnerstag, 3. Mai, unter Tel. (0 26 1) 20 17 92 79 von 8 bis 17 Uhr mit fachkundigen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten zur Verfügung. Dabei werden unter anderem Themen wie Belege, die ab der Steuererklärung 2017 nur noch auf Nachfrage des Finanzamts eingereicht werden müssen, Werbungs- und Kinderbetreuungskosten sowie die Frage der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geklärt.

Änderung der Arbeitsabläufe im Finanzamt

Steuererklärungen, die in Papierform abgegeben werden, müssen in einem ersten Arbeitsschritt eingescannt und digitalisiert werden. Danach erfolgt ihre Bearbeitung. Deshalb empfiehlt die Finanzverwaltung die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung. Welche Vorteile diese bringt und wie die Registrierung auf www.elster.de erfolgt, teilt die Info-Hotline ebenfalls mit. Außerhalb des Aktionstages ist die Info-Hotline auch jeden Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag bis 13 Uhr erreichbar.

Pressemitteilung des

Landesamtes für Steuern

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