Der Landkreis Mayen-Koblenz freut sich über einen sehr gut gefüllten Fördertopf für Dorferneuerung

Alte Gebäude innen und außen sanieren

Jetzt Fördermittel der Dorferneuerung beantragen

Alte Gebäude innen und außen sanieren

Dieses Beispiel zeigt, wozu die Mittel der Dorferneuerung genutzt werden können: Neben den umfangreichen Arbeiten im Innenbereich wurde das Haus auch von außen durch die Fassade in ursprünglicher Optik und neue gegliederte Holzfenster erheblich aufgewertet.Foto: privat

12.06.2019 - 16:56

Kreis MYK. So manches alte Gebäude wird durch Unterstützung der Dorferneuerung bald wieder in neuem Glanz erstrahlen. Der Landkreis Mayen-Koblenz kann sich über einen sehr gut gefüllten Fördertopf für Dorferneuerungen freuen. 493.000 Euro wurden dem Landkreis vom Land zugewiesen. Anträge können jederzeit bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Die wichtigsten Fragen zu den bereitstehenden Fördermitteln beantwortet Alois Astor, der Leiter der Dorferneuerung im Kreishaus.


Was wird gefördert?


Gefördert werden nicht nur Renovierungen an der Fassade, sondern nahezu alle Maßnahmen, die dazu dienen ein altes Gebäude „am Leben“ zu erhalten oder es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten, die bezuschusst werden, zählen neben sämtlichen Installationen wie Heizung, Elektro und Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden und Türen. Je nach Gebäudegröße kann auch die Errichtung eines kleineren Anbaus gefördert werden, wenn die vorhandene Wohnfläche nicht mehr für die Familie reicht. Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung.


Welche Voraussetzungen gibt es?


Voraussetzung für eine Bezuschussung aus der Dorferneuerung ist zunächst einmal, dass sich das Gebäude in einer Gemeinde befindet, die ein Dorferneuerungskonzept besitzt. Das sind in unserem Landkreis 90 Prozent aller Gemeinden. Ganz wichtig ist, dass für eine mögliche Förderung mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und noch keine Aufträge vergeben sind. Die Förderhöhe kann je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal rund 30.000 Euro je Objekt, betragen. Mindestens 7.669 Euro sind zu investieren. Bei den förderfähigen Kosten können auch Eigenleistungen der Bauherren berücksichtigt werden.


Auf was ist bei den Arbeiten zu achten?


Entscheidend ist eine ortsgerechte Gestaltung der alten Anwesen. Oft wurden Gebäude in der Vergangenheit stark verändert, zum Beispiel durch Anordnung großer, breiter Fensteröffnungen mit Kunststofffenstern oder das Aufsetzen von Rollläden, und damit im Sinne der Dorferneuerung „falsch modernisiert“. Bei einer ortsgerechten Gestaltung sollen Materialien und Proportionen der regionalen Bautradition entsprechen. Jede Region hat ihre für sie typischen, traditionellen Materialien. Werden in vielen Gegenden rote Dachziegel zur Eindeckung der Häuser verwandt, herrscht im Landkreis der Naturschiefer vor. In Kottenheim und Mendig wurden unter anderem viele Gebäude mit Basaltlava errichtet, in Rieden bestimmt der Tuff das Ortsbild, im Maifeld und an der Mosel der Bruchstein.


Werden alle Maßnahmen gleich gefördert?


Besonders hohe Priorität genießen Maßnahmen, mit denen Arbeitsplätze im Ort erhalten oder neu geschaffen werden, Vorhaben zur Förderung des dörflichen Tourismus oder zur Sicherung der Grundversorgung im Ort, Maßnahmen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Vermarktungsstrukturen und kulturelle Projekte. Darüber hinaus werden aber auch rein private Vorhaben gefördert. In diesem Jahr mehr denn je, da unser Fördertopf wirklich gut gefüllt ist.


Was muss man tun um Mittel in Anspruch nehmen zu können?


Wer sich für eine Förderung interessiert und Informationen zur Antragstellung und den Förderkriterien erhalten möchte, kann sich gerne an Alois Astor oder seine KollegInnen wenden. Es wird beraten und auch Gestaltungsvorschläge unterbreitet. Darüber hinaus bieten viele Gemeinden privaten Investoren eine kostenlose Beratung durch die zuständigen Ortsplaner an, um schon im Planungsstadium zu unterstützen. Die Ortsplaner geben vor Antragstellung den privaten Bauherren


Hinweise zur Gestaltung und zu den Fördermöglichkeiten.


Die Antragsvordrucke, zahlreiche Informationen und Beispiele, was möglich ist, erhält man auf der Internetseite des Landkreises unter www.kvmyk.de, Stichwort Dorferneuerung. Ansprechpartner sind Barbara Münnich, Tel. (02 61) 10 82 08, E-Mail: barbara.muennich@kvmyk.de; Stephan Konzer, Tel. (02 61) 10 84 69, E-Mail: stephan.konzer@kvmyk.de; Alois Astor, Tel. (02 61) 10 84 39, E- Mail: alois.astor@kvmyk.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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