Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Anmeldung zum Schulbesuch für das Schuljahr 2023/2024
VG Rhein-Mosel. Die für das Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werdenden Kinder sind bereits frühzeitig zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können in den Kindertagesstätten bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden. Die Einschätzung, ob Kinder diese Förderung benötigen, liegt bei den Mitarbeitern/innen der Kindertagesstätten. Im Jahr 2023 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2023 das 6. Lebensjahr vollenden. Daher sind alle Kinder, die vor dem 1. September 2023 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im September 2022 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.
Hinweis für die Eltern, deren Kinder die Ganztagsschule in Winningen besuchen sollen: Bitte zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für den Wohnort zuständigen Grundschule wahrnehmen. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.
Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen
Grundschule Brey, Schulstraße 1, 56321 Brey am Mittwoch, 28. September, 11 bis 13 Uhr.
Grundschule Burgen, Schulstraße 48, 563322 Burgen am Montag, 19. September, Dienstag, 20. September und Donnerstag, 22. September nach persönlicher Einladung.
Grundschule Dieblich, Kirchstraße 32, 56332 Dieblich am Dienstag, 20. September, Mittwoch, 21. September, und Dienstag, 27. September jeweils 10 bis 15 Uhr.
Grundschule Kobern-Gondorf, Lennigstraße 16, 56330 Kobern-Gondorf Dienstag, 20. September für Ortsteil Kobern und Montag, 26. September für Ortsteile Gondorf/Dreckenach sowie Wolken, jeweils 13.30 bis 16 Uhr.
Grundschule Lehmen, Bergstraße 19, 56332 Lehmen am Donnerstag, 22. September, 9 bis 12 Uhr.
Grundschule Löf, Bahnhofstraße, 56332 Löf am Donnerstag, 29. September, 10 bis 13 Uhr und Freitag, 30. September, 8 bis 13 Uhr.
Grundschule Niederfell, Schulstraße 4, 56332 Niederfell am Dienstag, 27. September nach persönlicher Einladung.
Grundschule Oberfell, Schulstraße 4, 56332 Oberfell am Mittwoch, 21. September, 10 bis 13 Uhr.
Grundschule Rhens, Schulstraße 4, 56321 Rhens am Montag, 19. September und Mittwoch, 21. September nach persönlicher Einladung.
Grundschule Spay, Koblenzer Straße 18, 56322 Spay am Mittwoch, 28. September und Freitag, 30. September jeweils 10 bis 12 Uhr.
Grundschule Waldesch, Rhenser Straße 5, 56323 Waldesch am Montag, 19. September und Dienstag, 20. September. Bitte per E-Mail gs-waldesch@gmx.de an die Grundschule Waldesch wenden, um für die genannten Tage einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Grundschule Winningen, Marktstraße 57, 56333 Winningen am Mittwoch, 28. September und Donnerstag, 29. September jeweils 14 bis 16 Uhr.
Grundschule Buchholz, Heidestraße 49, 56154 Boppard-Buchholz für die Kinder aus Kröpplingen, Pfaffenheck und Nörtershausen wird noch bekanngegeben
Hinweis zur Vorlage eines Nachweises zur Masernschutzimpfung
Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).
Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2023/2024 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:
1. Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben.
2. Ärztliche Bescheinigung:
- über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder
- über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis).
3. Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation).
4. Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B. Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde.
Hinweis für die Eltern sogenannter „Kann“-Kinder
Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2023/2024 finden im Februar 2023 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Pressemitteilung der
VG Rhein-Mosel
