Ortsgemeindeverwaltung initiiert sofortige Vergünstigungen für die Vereine bei der Anmietung des Foyers der Wernerseckhalle
Anmietung des Sitzungssaals II
Kleine private Feiern in der Seniorenbegegnungsstätte möglich
Ochtendung. Zu Recht kritisierten kleinere Vereine, dass sie bei der Anmietung des Foyers der Wernerseckhalle gegenüber den Nutzern der Kulturhalle kostenmäßig benachteiligt werden. Die Ortsgemeindeverwaltung hat gehandelt und den Gremien der Ortsgemeinde eine Anpassung der Mietentgeltordnung vorgeschlagen. Ausschüsse und Gemeinderat sind diesem Vorschlag gefolgt, sodass Vereine bei der ersten Anmietung des Foyers im Jahr ab sofort eine 50prozentige Vergünstigung bei der Grundmiete erhalten. „Das gilt auch für bereits bestätigte und ggf. auch schon entrichtete Mietbeträge“, betont Ortsbürgermeister Lothar Kalter.
Neben dieser Änderung wurde der Sitzungssaal II, bekannter als die Seniorenbegegnungsstätte, in die Mietentgeltordnung aufgenommen. Künftig kann auch dieser Raum für kleinere private oder auch Vereinsfeiern angemietet werden. „Wir wollen so der Knappheit an Räumen für kleinere Familienfeiern entgegen wirken“, begründet Lothar Kalter diese Neuerung.
Informationen erteilt zu beiden veränderten Möglichkeiten im Einzelfall das Gemeindebüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten dienstags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr oder donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr unter Tel. Nr. 0 26 25 9 54 09 3 11 oder bei persönlicher Vorsprache.
Pressemitteilung Lothar Kalter
Ortsbürgermeister
