Allgemeine Berichte | 05.02.2026

Jugendschutz macht auch an Karneval keine Pause

Appell des Kreisjugendamtes an Gastronomie und Veranstalter

Symbolbild.

Kreis Mayen-Koblenz. In wenigen Tagen ist es wieder soweit und die heiße Phase des Karnevals beginnt. Damit einher gehen zahlreiche Karnevalssitzungen, Feste und Partys. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das Jugendschutzgesetz in der Karnevalszeit zu beachten.

Insbesondere einem unkontrolliertem Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche soll entgegengewirkt werden. „An alle Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken, wie Gaststätten, Supermärkte und Tankstellen, aber auch an die Veranstalter appellieren wir, das Jugendschutzgesetz zu beachten“, erklärt Rebecca Stefula vom Kreisjugendamt. „Bei allem Spaß sollten Erwachsene hinsichtlich ihres eigenen Alkoholkonsums ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen ernst nehmen – dies gilt insbesondere für Eltern“, ergänzt Stefula.

Das Kreisjugendamt informiert darüber, dass die oft als harmlos eingeschätzten und bei Jugendlichen sehr beliebten Alkopops auch branntweinhaltige Alkoholika, beispielsweise Schnaps, Wodka, Korn oder Likör, beinhalten können und damit für Kinder und Jugendliche laut dem Jugendschutzgesetz verboten sind. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Bier-Mixgetränke dürfen an Jugendliche erst ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. Gastronomen und Veranstalter müssen außerdem darauf achten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten wird, das nicht teurer als alkoholische Getränke ist.

Auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine erziehungsbeauftragte Person, die über 18 Jahre alt ist, sind Kinder und Jugendliche angewiesen, die bei öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als 24 Uhr bleiben möchten. Andernfalls ist der Aufenthalt für Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr gesetzlich erlaubt.

„Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei Karnevalsveranstaltungen ausgeschlossen werden, sondern freuen uns, wenn auch junge Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz den Karneval weiter pflegen. Das Jugendschutzgesetz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Gesundheit zu schützen“, erklärt Stefula.

Das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz führt in Kooperation mit der Stadt Koblenz und dem Caritasverband Koblenz e.V., gefördert und unterstützt durch den GKV-Spitzenverband und das Referat Suchtprävention im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Mainz, das Alkoholpräventionsprojekt „HaLT – Hart am Limit“ durch.

Weitere Informationen zum Thema „Karneval und Jugendschutz“ gibt‘s beim Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Jugendschutz, Rebecca Stefula, Tel. 0261/108-566, E-Mail: rebecca.stefula@kvmyk.de.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Rund ums Haus
Alles rund ums Haus
Rund ums Haus
Anzeigensponsoring Sommerbunt - o.B.
Gläser
LKW-Fahrer
Imageanzeige
Empfohlene Artikel
Mitten in der Altstadt von Koblenz, dort wo Touristen und Einheimische gerne stehen bleiben, steht er: der Schängelbrunnen.
34

Koblenz. Seit 1941 plätschert er auf dem Willi-Hörter-Platz in der Altstadt vor sich hin. Oder besser gesagt: er spuckt sich tapfer durch die Jahrzehnte. Dieser Brunnen ist aber kein stilles Wasserspiel, sondern wie ein echter Koblenzer ein wahres Original. Original: frech, unbeeindruckt und leicht verschmitzt. Lesen Sie den kompletten Artikel im BLICK aktuell-RegioMAGAZIN.

Weiterlesen

Weitere Artikel