Allgemeine Berichte | 08.10.2019

Erfahrungsaustausch in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Aufgaben beim Tod des Betreuten

Ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte treffen sich am 15. Oktober

Bad Neuenahr. Rechtliche Betreuer sowie Bevollmächtigte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht machen bei ihrer Arbeit Erfahrungen mit den ihnen anvertrauten Personen oder den Einrichtungen, in denen die betreuten Menschen leben. Auch der richtige Umgang mit Behörden will gelernt sein.

Im gegenseitigen Austausch können Betreuer und Bevollmächtigte voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen.

Über ihre vielfältigen Erfahrungen sprechen ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte am Dienstag, 15. Oktober, von 18 bis 20 Uhr in der Familienbildungsstätte von Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6. Unter der Leitung von Diplom-Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – wird die Veranstaltung wichtige Fragen beantworten.

Als Schwerpunktthema geht es an diesem Abend um das Thema „Tod des Betreuten – Aufgaben des Betreuers“. Mit dem Tod der betreuten Person endet die gesetzliche Betreuung. Welche Aufgaben sind nach dem Tod vom Betreuer noch zu erfüllen? Muss der Betreuer die Beerdigung beauftragen und bezahlen? Gibt es andere Dinge, die der Betreuer noch regeln darf? Diese und weitere Fragen werden an diesem Abend erörtert.

Anmeldungen und weitere Informationen: Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41) 20 70 100, www.betreuungsverein-ahrweiler.de;

SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41)20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.

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