Baugebiete beschäftigten Beller Gemeinderat
Aufnahme eines vorsorglichen Darlehens für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen
Bell. Kürzlich wurde das Auslegungsverfahren für den geringfügig geänderten Bebauungsplanentwurf „Im Nahrtal II / Auf dem Dorn“ sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Da keine weiteren Anregungen im Rahmen der Verfahren zu dem Bebauungsplan eingegangen sind, beschloss der Rat der Ortsgemeinde Bell in seiner Sitzung, den allen Ratsmitgliedern vorliegenden Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einstimmig als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im Mai beschlossen, den Bebauungsplan für das „Gewerbegebiet an der L82, 1. Änderung“ aufzustellen. In der Zeit vom 23. August bis zum 6. September fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Beller Rat nahm den vorliegenden Plan als Entwurf an und beauftragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Der Bauherr und Eigentümer des Beller Grundstücks Gemarkung: Bell, Flur 5, Flurstück 339/101 beabsichtigt, dieses einzufrieden. Er beantragte, die Genehmigung eines maximal 1,80 Meter hohen Doppelstegzaunes. Dieser Zaun soll als Sichtschutz zum Nachbarn errichtet werden, um die Privatsphäre zu schützen. Der Gemeinderat Bell erteilte hierzu mit Stimmenmehrheit das gemeindliche Einvernehmen. Außerdem erteilte der Gemeinderat seine nachträgliche Zustimmung zu der von Ortsbürgermeister Bernd Merkler getroffenen Eilentscheidung zur Reparatur eines Kompakttraktors. Die Rechnung beläuft sich auf insgesamt. 5.245,66 Euro. Hiervon entfällt ein Betrag in Höhe von 2.623,02 Euro für Reparaturarbeiten sowie 2.631,64 Euro für Reifen. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der überplanmäßigen Auszahlung für die Reifen in Höhe von 2.131,64 Euro zu.
Der Jahresabschluss
Anschließend stellte Arthur Soetebier stellvertretend für den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Franz Daub den per 31. Dezember 2015 erstellten Jahresabschluss vor. Demnach schließt die Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 331,38 Euro ab und verbessert sich damit um 120.531,38 Euro gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von 120.200,00 Euro ausgewiesen war.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 141.819,60 Euro aus, wovon a) ein Überschuss von 176.978,67 Euro bei den ordentlichen und außerordentlichen Zahlungen entstand, b) ein Fehlbetrag von 229.907,17 Euro auf die Investitionstätigkeiten entfällt und c) ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 194.748,10 Euro entstand. Der Finanzmittelüberschuss wird zur Reduzierung der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde verwendet.
Die erste Nachtragshaushaltssatzung 2015 sah zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 402.850,00 Euro vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung ins Jahr 2015. Es erfolgte eine Aufnahme in Höhe von 230.000,00 Euro und ein Übertrag in das Jahr 2016 mit 120.000,00 Euro.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der Ergebnisrechnung auf 3.958.356,17 Euro.
Beschlüsse des Gemeinderates
Der Gemeinderat beschloss einstimmig: 1. Den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31. Dezember 2015 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen, 2. Der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 96.637,53 Euro und der Übertragung der Kreditermächtigung mit 120.000,00 Euro zuzustimmen und 3. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wurde ebenfalls einstimmig Entlastung zum Jahresabschluss 2015 erteilt.
Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, einen vorsorglichen Investitionskredit für das Haushaltsjahr 2017 aufzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt entsprechende Angebote bei den Banken einzuholen und dem Ortsbürgermeister zur Entscheidung vorzulegen. Der Gemeinderat ist anschließend über die Kreditaufnahme zu informieren. In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt. Aus der Kreditermächtigung 2016 steht ebenfalls noch ein Betrag zur Verfügung, dessen Höhe noch ermittelt werden muss. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde mit Schreiben vom 22. März 2017 für den festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 267.450 Euro erteilt. In der damaligen Genehmigung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmetatbestände vorliegen müssen.
Zum Abschluss der Sitzung erteilte der Beller Gemeinderat seine Zustimmung für die Annahme, beziehungsweise die Vermittlung von Spendengeldern in Höhe von insgesamt 6.739,94 Euro für den Spielplatz „Forstberg“.
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