Petition gegen Geschwindigkeitsreduzierung in Bad Breisig erfolglos:
Bad Breisig: Tempo 30 auf der B9 bleibt
Bad Breisig. Bereits 2021 hatte der Stadtrat der Stadt Bad Breisig die Verwaltung damit beauftragt, ein verkehrsrechtliches Anhörungsverfahren zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bundesstrasse 9 durchzuführen. Dieser Wille zur Geschwindigkeitsreduzierung wurde mit einem Beschluss des Stadtrats 2022 untermauert. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) als oberste Verkehrsbehörde stimmte 2024 der beabsichtigten Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h zu.
Laut §45 Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Nutzung bestimmter Straßen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ermessungsspielraum sich zunehmend zugunsten der Lärmbetroffenen im Hinblick auf die im Grundgesetz (Art. 2 As.2 Satz 1) festgelegte Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit verkleinert, wenn außerhalb von Gewerbegebieten die Werte von 70 dB tags und 60 dB nachts überschritten werden. In Rheinland-Pfalz gilt seit 2020 eine noch strengere eigenständige Regelung zugunsten von Lärmbetroffenen.
Der LBM hat zur Ermittlung einer Lärmbetroffenheit Lärmberechnungen in Bad Breisig durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass in dem untersuchten Streckenabschnitt die Grenzwerte (Auslösewerte) am Tag an insgesamt 68 von 95 Gebäuden erreicht oder überschritten werden, und in der Nacht sogar an insgesamt 75 von 95 Gebäuden erreicht oder überschritten werden. Somit stand fest, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm vorliegen, und für die Lärmbetroffenen ein Anspruch auf eine ermessungsfehlerfreie Entscheidung unter Gesamtabwägung aller Belange bestand.
Eine andere Verhütung der Lärmbelästigung alternativ zu einer Geschwindigkeitsreduzierung war in Bad Breisig aufgrund der vorhandenen Topographie (fehlende Ausweichstrecken) nicht gegeben. Eine Verringerung des Durchgangsverkehrs – täglich ca. 23.000 Kfz – ist bedingt durch die geringen Platzverhältnisse zwischen Rhein, Eisenbahngleisen und Hangbeginn nicht möglich.
Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h konnte rechnerisch eine Pegelminderung von 2,5 dB am Tag und 2,55 dB in der Nacht erreicht werden, so dass die behördliche Voraussetzung einer Pegelminderung von mindestens 2,1 dB erfüllt wird.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung kam auch aus Gründen der Luftqualität eines Bad- und heilklimatischen Kurorts in Betracht. Bereits 2016/2017 hatte der Deutsche Wetterdienst im Rahmen des Bestätigungsverfahren für das Prädikat „Heilbad“ ein amtliches Gutachten zur Luftqualität für das Stadtgebiet Bad Breisig erstellt. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass die mittleren Belastungswerte durch Stickstoffdioxid im Ortszentrum deutlich überschritten waren, und die Belastung durch Grobstaub deutlich erhöht war. Damit war die Belastung unzulässig hoch.
Als Argument gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung wurde und wird oft angeführt, dass die betroffenen Autofahrer bedeutend mehr Zeit für die Ortsdurchfahrt Bad Breisig benötigen. Dieses Argument konnte durch vorherige Messungen entkräftet werden. Denn die früher zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurde von 85% der Fahrzeuge nicht erreicht. Vielmehr wurde für die Fahrtrichtung Richtung Bonn eine eingehende Durchschnittsgeschwindigkeit von 39,15 km/h und eine ausgehende Durchschnittsgeschwindigkeit von 45 km/h gemessen, auf der Gegenfahrbahn Richtung Koblenz sogar lediglich 37,39 km/h (eingehend) und 37,57 km/h (ausgehend) ermittelt.
Auch das Argument erhöhter Unfallzahlen durch die Geschwindigkeitsreduzierungkonnte nach Rücksprache mit der Polizei widerlegt werden, so dass eine Temporeduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auch der Verkehrssicherheit dient. Denn das Sterberisiko sinkt bei einer Kollision von 30% auf 5%!
Ende 2025 wurde dem Stadtrat Bad Breisig eine Petition gegen die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung federführend durch Herrn Manfred Schmitt übergeben. Das Ziel der Petition war die Rückkehr zu Tempo 50 auf der B9 im Stadtgebiet Bad Breisig.
Dieser Petition konnte der Stadtrat aus den vorgenannten Gründen nicht entsprechen, da dem Gremium durch die geschilderten rechtlichen Gegebenheiten die Hände gebunden war. Außerdem betonten sämtliche Fraktionen in großer Einmütigkeit, dass die Gesundheit der betroffenen Bürger vorrangig sei! Der Beschlussempfehlung, an der Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt Bad Breisig festzuhalten, stimmten 21 Ratsmitglieder bei lediglich 2 Neinstimmen zu!
Damit bewies der Stadtrat erneut seine demokratische und verantwortungsvolle Diskussions- und Beschlusskultur in angenehm sachlicher und einmütiger Atmosphäre, exzellent vorbereitet durch die Verwaltung!
