Allgemeine Berichte | 15.06.2016

Das Jugendamt informiert

Bedarfsanmeldesystem für das Kindergartenjahr 2017/2018

Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Rheinbach

Rheinbach. Viele Eltern im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Rheinbach haben die Anmeldung ihres Kindes in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2017/18 bereits vorgenommen oder tun dies in Kürze. Um das Betreuungsangebot an den Bedarfen der Familien auszurichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu entsprechen, wird eine entsprechende Meldung durch die Eltern an das örtliche Jugendamt benötigt.

Damit dies gewährleistet werden kann, werden die Eltern der Rheinbacher Kinder aufgefordert, eine „Bedarfsmeldung für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 2017/18“ auszufüllen und damit ihren Betreuungsbedarf beim Jugendamt anzumelden. Dies soll bis Donnerstag, 1. Dezember geschehen, damit eine gute Planung möglich ist. Gesetzlich vorgegeben ist eine Frist von sechs Monaten vor Beginn der Betreuung.

Auf der Bedarfsmeldung sollen die Wunscheinrichtung und ein zweitrangiger Wunsch angegeben werden. Um sich über die Wunscheinrichtung zur informieren, ist es sinnvoll zeitnah Kontakt mit den Tageseinrichtungen, die für die Betreuung in Frage kommen, aufzunehmen und das Kind in den gewünschten Einrichtungen persönlich anzumelden. Im Anhang zur Bedarfsmeldung gibt es eine Liste der Einrichtungen, die jeweilige Gruppen- und Altersstrukturen und die Öffnungszeiten, sowie deren Kontaktdaten. Über Informationsveranstaltungen in den Kindertageseinrichtungen informiert der im Internet veröffentlichte Terminplaner (www.rheinbach.de/cms121/bfjs/kitas_familienzentren/).

Wichtig ist zu wissen, dass die Vergabe der Betreuungsplätze weiterhin von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erfolgt. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz richtet sich an das für den Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt.

Bedarfsmeldung ist immer erforderlich

Auch wenn ein Kind bereits in einer Tageseinrichtung angemeldet ist, ist die Bedarfsmeldung trotzdem erforderlich und beim Jugendamt abzugeben!

Die Bedarfsmeldung und weitere Informationen dazu können über die Internetseite der Stadt Rheinbach www.rheinbach.de/cms121/bfjs/kitas_familienzentren/ aufgerufen werden. Sie ist ebenfalls in den Rheinbacher Kindertagesstätten, im Rathaus und im Jugendamt erhältlich. Weitere Informationen erhalten Interessierte von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rheinbach,

Tel. (0 22 26) 91 72 31, Tel. (0 22 26) 91 745 2 oder Tel. (0 22 26) 91 76 11.

Pressemitteilung der

Stadt Rheinbach

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