Rat der Gemeinde Wachtberg ändert Berechnung der Zweitwohnungssteuer
Berechnungs- grundlage angepasst
Wachtberg. Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 die Satzung zur Zweitwohnungssteuer in Wachtberg geändert bzw. angepasst. Wurde zur Berechnung hierfür bisher das Bewertungsgesetz zu Grunde gelegt, so wird sich diese Steuer künftig an den Mieten ausrichten. Grund der Änderung ist die aktuelle Neuaufstellung der Grundsteuer. Die geänderte Fassung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wachtberg ist auf www.wachtberg.de (Rubrik: Rat und Verwaltung- Ortsrecht- Satzungen) abrufbar. Pressemitteilung
der Gemeinde Wachtberg
