Allgemeine Berichte | 21.09.2023

Ermittlungserfolg: Festnahmen wegen Betruges mittels sog. Schockanrufe

Beschuldigte sind Teil einer kriminellen Gruppierung

Symbolbild  Quelle: pixabay.com

Koblenz. Nach umfangreichen und langwierigen Ermittlungen hat die Kriminaldirektion Koblenz am 20. September 2023 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte vollstreckt, denen vorgeworfen wird, durch betrügerische Schockanrufe Menschen in Koblenz, Alfter und Swistal zur Herausgabe von hohen Mengen Bargeld und sonstigen Vermögensgegenständen veranlasst zu haben. Zeitgleich wurden insgesamt acht Durchsuchungsbeschlüsse in Köln, Bonn, Swistal und Sankt Augustin vollstreckt.

Die beiden in Sankt Augustin und Köln festgenommen männlichen Beschuldigten sind 34 und 67 Jahren alt und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ihnen wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug und Amtsanmaßung vorgeworfen. Sie sollen Teil einer kriminellen Gruppierung sein, die gezielt vor allem ältere Menschen mit sog. „Schockanrufen“ kontaktiert und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bewegt, Bargeld, Schmuck oder Gold herauszugeben. Die Anrufer gaben sich hierbei als Polizeibeamte aus und schilderten jeweils, dass ein Kind der Geschädigten einen tödlichen Unfall verursacht habe, deshalb festgenommen worden sei und nur gegen Zahlung einer Kaution freigelassen werden könne. Meist wurden in der Folge angebliche Kriminalbeamte und vermeintliche Staatsanwälte eingebunden, die den erfundenen Sachverhalt bestätigten, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. In mehreren Fällen haben die gutgläubigen Opfer Bargeld und Wertgegenstände im deutlich 5-stelligen Eurobereich übergeben.

Das Amtsgericht Koblenz hat am Nachmittag die Haftbefehle bestätigt und die Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen können leider derzeit weitergehende Informationen – auch auf Nachfrage – nicht mitgeteilt werden.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft telefonisch oder persönlich die Übergabe von Geld oder Wertgegenständen an öffentlichen Orten oder zuhause verlangen würden. Wird mit einem solchen Wunsch an Bürgerinnen und Bürger herangetreten, handelt es sich immer um einen Betrugsversuch. Bitte lassen Sie sich unter keinen Umständen darauf ein! Informieren Sie in solchen Fällen umgehend die „richtige“ Polizei!

Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft Koblenz

Symbolbild Quelle: pixabay.com

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