Ortsgemeinde Kettig
Bewilligung einer Soforthilfe für alle ortsansässigen Vereine
Kettig. Im Rahmen der Pandemie hat der Ortsgemeinderat von Kettig in der Sitzung vom 25. Februar beschlossen, die Vereine bei geplanten Maßnahmen/Projekten in Zeiten der Pandemie zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hat sich der Arbeitskreis „Vereinsrichtlinie“ gebildet, der in Zusammenarbeit mit dem Ortsbürgermeister Peter Moskopp folgende Strategie erarbeitet hat: Vereine bzw. Organisationen können sogenannte „Soforthilfen“ beantragen, wenn zunächst alle eigenen Möglichkeiten, wie etwa der voll-ständige Verbrauch von Ansparungen oder Rücklagen zur Bewältigung der Krise, ausgeschöpft sind. Ausgenommen hiervon sind Rücklagen, die in Kürze für dringende und unabweisbare Maßnahmen benötigt werden. Die Glaubhaftmachung einer nicht mehr aus vorhandenen Eigenmitteln zu deckenden finanziellen Belastung erfolgt durch die Vorlage der Kassenabschlüsse der letzten beiden Kassenjahre.
Der Antrag auf Bewilligung einer Soforthilfe steht auf der Internetseite der Ortsgemeinde Kettig www.kettig.org zum Download zur Verfügung.
Die Antragstellung muss bis zum 31. Mai erfolgt sein.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Kettig