Allgemeine Berichte | 26.11.2025, 09:29 Uhr

Das Veterinäramt informiert zur Blauzungenkrankheit (BTV-8)

Blauzungenkrankheit: Auswirkungen auf den Kreis Neuwied

Symbolbild.Foto: Pixabay
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Kreis Neuwied. Im Saarland wurde am 6. November 2025 ein Fall der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) bei einem Wiederkäuer festgestellt. Als Folge gelten einige Gebiete im Landkreis Neuwied nun nicht mehr als frei von BTV-8. Dies hat vor allem Auswirkungen für Tierhalter, Tiertransporte und in geringerem Umfang auch für Jäger.

Das Landesuntersuchungsamt Koblenz hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist unter anderem auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied unter „Aktuelles“ -> „Bekanntmachungen“ zu finden.

„Die aktuelle Einstufung einiger Gemeinden in unserem Landkreis als nicht frei von der Blauzungenkrankheit ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Sorge“, erklärt Landrat Achim Hallerbach, „Für Menschen besteht keinerlei Gesundheitsgefahr. Wichtig ist jetzt, dass wir Tierhalter gut informieren und gemeinsam mit unserem Veterinäramt dafür sorgen, dass die Krankheit sich nicht weiter ausbreitet. Unsere Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass wir die Lage engmaschig beobachten und alle notwendigen Schritte transparent kommunizieren.“

Welche Gebiete im Landkreis Neuwied sind betroffen?

Alle Orte, die innerhalb eines Schutzradius von 150 km um den Ausbruchsort im Saarland liegen:

• Stadt Neuwied mit allen Stadtteilen

• Leutesdorf

• Rheinbrohl

• Bad Hönningen (Bereich zwischen B42 und Rheinufer)

• Datzeroth

• Ehlscheid

• Melsbach

• Rengsdorf

• Anhausen

• Meinborn

• Isenburg

• Kleinmaischeid (Bereich Grenze Isenburg – B413 – K117 bis Großmaischeid)

• Großmaischeid (K117 bis Sayntalstraße in Kausen)

Unverändert gilt außerdem weiterhin der nicht-freie Status für den Serotyp BTV-3 (eine andere Variante der Blauzungenkrankheit), der für alle Bundesländer aufgehoben wurde.

Was bedeutet die Blauzungenkrankheit für Bürgerinnen und Bürger?

• Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte von empfänglichen Tierarten können bedenkenlos verzehrt werden.

• Mücken als Überträger: Die Blauzungenkrankheit wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege verbreitet. Jedoch nicht durch direkten Tierkontakt!

Was bedeutet die Krankheit für Tierhalter?

• Empfänglich sind alle Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer aber auch Kameliden. Auch Wildwiederkäuer wie Rehe oder Hirsche können betroffen sein.

• Tiere können unter anderem Fieber, Apathie, Nasenausfluss, Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge entwickeln; viele Infektionen verlaufen jedoch mild.

• Für die Verbringung von empfänglichen Tieren und Zuchtmaterial aus oder durch betroffene Gebiete gelten besondere Vorgaben.

Welche Regeln gelten derzeit für das Verbringen von Tieren?

Als Verbringen bezeichnet man den Transport lebender Tiere sowie Zuchtmaterial aus einem Gebiet in ein anderes – unabhängig davon, ob es sich um Verkauf, Weidewechsel oder Schlachtung handelt.

Für solche Transporte gelten in betroffenen Gebieten besondere Regeln, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Die aktuellen innerdeutschen Vorgaben sowie die notwendigen Tierhaltererklärungen sind unter dem folgenden Link nachzulesen: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

Für Transporte in andere EU-Mitgliedstaaten müssen zusätzlich die jeweiligen Anforderungen des Bestimmungslandes eingehalten werden.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Neuwied

Symbolbild. Foto: Pixabay

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