Allgemeine Berichte | 12.11.2025

Einrichtung von Restriktionszonen

Blauzungenkrankheit bei Rindern: Auswirkungen für den Westerwaldkreis

Symbolbild.Foto:pixabay.com

Montabaur. Am 6. November wurde in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis das Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) nachgewiesen. Dabei handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit bei Schafen und Rindern. Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas sind für die Blauzungenkrankheit (BT) ebenfalls empfänglich.

Der aktuelle Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-8) im Saarland wirkt sich auch auf Teile des Westerwaldkreises aus

Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich.

Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen). Auch eine Übertragung innerhalb der Gebärmutter ist bei trächtigen Tieren möglich.

Restriktionszone im Westerwaldkreis

In einem Radius von 150 km um den betroffenen Hof im Saarpfalz-Kreis wurde eine Restriktionszone eingerichtet, in der folgende Gemeinden liegen:

  • Verbandsgemeinde Montabaur mit der Exklave der Ortsgemeinde Steinefrenz (Flur 42, Nähe Wirzenborn)
  • Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
  • Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach mit der Exklave der Ortsgemeinde Ellenhausen (Flur 17, Nähe Oberhaid)
  • Teile der Verbandsgemeinde Wirges:
  • Ortsgemeinde Dernbach
  • Ortsgemeinde Wirges
  • Ortsgemeinde Ebernhahn
  • Ortsgemeinde Staudt
  • Ortsgemeinde Bannberscheid

Notwendige Schutzmaßnahmen

Um empfängliche Tiere, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, außerhalb des 150 km Mindestradius um den infizierten Betrieb nicht zu gefährden, sind Schutzmaßnahmen notwendig.

Daher sind für Tierhalter und Unternehmer in den genannten Teilen des Westerwaldkreises besondere Präventionsmaßnahmen zu ergreifen:

Das Verbringen innerhalb der von BTV-8 betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.

Für Tiere, die dazu bestimmt sind in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland, in andere Länder oder Mitgliedstaaten beziehungsweise Drittstaaten verbracht/exportiert zu werden, bestehen unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich BTV-8 die drei nachfolgenden Verbringungsmöglichkeiten:

1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums. Darüber hinaus wurden sie entweder mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft oder sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.

2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter entweder vor der Belegung entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft wurden oder mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft wurden.

In letzterem Fall ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde.

Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.

3. Tiere, die keine der bisher genannten Anforderungen erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.

Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung (siehe Homepage MKUEM) begleitet werden.

Für Verbringungen außerhalb Deutschlands sind die geltenden Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten.

Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für den Blauzungenvirus des Serotyps 8. In Bezug auf den Serotyp BTV-3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.

Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung wird empfohlen, verstärkt auch gegen den Serotyp 8 zu impfen. Auch Insektizide gegen Mücken werden empfohlen.

Diese und weitere Informationen können auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unter mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt nachgelesen werden.

So meldet es die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Symbolbild.Foto:pixabay.com

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Michael Kroeger: Bestätigung Wahlergebnis am 13.4.2026. Mark Geimer wird Stadtbürgermeister. Unterschrift Nutzungsvertrag Windkraft am 17.4.2026 durch den 1. Beigeordneten Werner Lahme. Die Vereidigung Mark Geimer als...
  • Mirko Walden: Es ging doch darum, dass nicht gewarnt wurde und die Lage nicht erkannt wurde. Ebenfalls wurden keine Maßnahmen umgesetzt. Was ist hierzu passiert? Was bringen neue Sirenen, wenn nicht evakuiert wird?...
  • Dieter Borrmann: Der landschaftlich großartige Weg unterhalb Brauselay über den Conder Kreuzweg nach Cond ist teils unbefestigt, teils sehr glatt, teils steil. Sehr gutes, rutschfestes Schuhwerk (Profilsohle) wird unbedingt angeraten.
Kleinanzeigen
Handwerker im Außendienst
Handwerkerhaus
Anzeige 35-jähriges Jubiläum
Kirmes in Löhndorf
Kirmes Löhndorf
Werbeplan 2026
Titelanzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Empfohlene Artikel
(v.l.n.r.: Alexander Giehl, Leitung HaJuFa Westerwald / Cordula Simmons, Projektkoordinatorin Else Schütz Stiftung / Dr. Johann Christian Meier, Geschäftsführer Else-Schütz-Stiftung / Anke Marzi, Vorstandsvorsitzende DRK-LV RLP e.V.)
41

Region. Nach fast einem Jahr intensiver Umbau- und Sanierungsarbeiten wurde vergangene Woche (25.03) der Abschluss der Bauarbeiten am Kloster Kölbingen gefeiert, welches seit rund 15 Jahren in Trägerschaft des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V. als Jugendhilfeeinrichtung des Hauses für Jugend- und Familienhilfe (HaJuFa) Westerwald genutzt wird. Ein großer Dank geht an die Else Schütz Stiftung,...

Weiterlesen

Weitere Artikel
Die Helfermannschaft mit dem neuen Spielhaus auf dem Hof der KiTa Immendorf. Foto: SCH
10

Verein Abenteuer Helfen e.V. erledigte einige Renovierungsarbeiten im Kindergarten St. Christophorus Immendorf und baute für die Kinder eine neue Spielhütte auf

Freizeit ist Helferzeit

Koblenz-Immendorf. Der Verein Abenteuer Helfen e.V. hat sich zur Aufgabe gestellt, mit kleinen und großen Aktionen zum Beispiel Kindertagesstätten, Jugendzentren, Tierheimen und Gnadenbrothöfen praktische Hilfe zu leisten. Hierbei ist das Ziel, organisatorische und handwerkliche Probleme für soziale Einrichtungen zu lösen.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
35

Nach mehreren Fällen von getöteten, verletzten oder verschwundenen Tieren liefert DNA-Untersuchung Klarheit

Kreis Altenkirchen/Kreis Neuwied: Mehrere Wolfsangriffe bestätigt

Kreis Altenkirchen/Kreis Neuwied. Am Mittwoch, dem 18.03.26 wurden im Rahmen eines Schadensfalls mit 3 toten, 2 verletzten und 1 verschwundenen Schafen aus dem Gemeindegebiet Mammelzen, Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Kreis Altenkirchen) DNA-Abstriche genommen und an das Senckenberg Institut zur Analyse überstellt. Bei der Untersuchung der Proben wurde als Ergebnis „Wolf“ mit dem Haplotyp HW01 - daher zugehörig zur Mitteleuropäischen Flachlandpopulation - nachgewiesen.

Weiterlesen

Das Feuer in einer Kleingartenanlage konnte von den Wehrleuten schnell gelöscht werden. Foto: Freiwillige Feuerwehr Königswinter
17

Rauchsäule wies den Feuerwehrleuten den Weg zum Einsatzort

17.04.: Feuer in Kleingartenanlage: Hütte stand in Vollbrand

Königswinter. Eine Rauchsäule wies den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr Königswinter am Freitagabend den Weg zu einer brennenden Gartenhütte in Oberdollendorf. Das Feuer in einer Kleingartenanlage am Reihbäumer Weg konnte von den Wehrleuten schnell gelöscht und eine Ausdehnung auf Vegetation und andere Hütten in der Umgebung verhindert werden.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Dauerauftrag Imageanzeige
Anzeige "Rund ums Haus"
online Anzeige Konekt Wirges
Werksverkauf Anhausen
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Kirmes Polch
Anzeige Jaadeporz 2026
Kirmes Löhndorf
Kirmes in Löhndorf
Stellenanzeige Auszubildung zum/zur Umwelttechnologen/in
Anzeige KW 16
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Kooperationsgeschäft