Allgemeine Berichte | 30.08.2023

A61 – Verkehrliche Einschränkungen im Bereich des AD Bad Neuenahr-Ahrweiler

Brückenbauwerk weist bauliche Defizite auf

Symbolbild  Quelle: pixabay.com

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes nimmt im Bereich des Autobahndreiecks (AD) Bad Neuenahr-Ahrweiler im Zuge der A61 in Fahrtrichtung Koblenz notwendige verkehrliche Maßnahmen vor. Ab sofort wird die Abbiegespur von der A61 aus Richtung Köln in Richtung Gewerbegebiet Grafschaft-Ringen für den genehmigungspflichtigen Schwerverkehr über 44 Tonnen gesperrt.

Großraum- und Schwertransporte dürfen das Brückenbauwerk auf der Abbiegespur nicht mehr passieren. Der Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) ist von dieser Einschränkung nicht betroffen. Eine entsprechende Beschilderung (Lastbegrenzung 44 Tonnen) ist beauftragt und wird in den kommenden Tagen vor Ort installiert.

Die Autobahn GmbH prüft regelmäßig Brücken und führt statische Nachrechnungen durch. Dabei hat sich gezeigt, dass das Brückenbauwerk im Bereich des AD Bad Neuenahr-Ahrweiler (A61/A573) an den Hauptträgern bauliche Defizite aufweist und insofern die Abbiegespur für den genehmigungspflichtigen Schwerkehr gesperrt werden muss. Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen.Pressemitteilung Die Autobahn GmbH des Bundes I Niederlassung West

Symbolbild Quelle: pixabay.com

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