Allgemeine Berichte | 19.01.2017

WFG informiert über die Nachfolge im Unternehmen

Chefsessel und Unternehmen zu verkaufen

Selters. Jedem Unternehmer stellt sich früher oder später die Frage der Nachfolgeregelung. Familienunternehmen versuchen in aller Regel eine Lösung in den eigenen Reihen zu finden. Aber was passiert, wenn kein Nachfolger für das Unternehmen bereitsteht. Oft hat dies zur Folge, dass Unternehmen - meist sind dies kleine und mittlere Betriebe - schließen. Ist eine Nachfolge aus dem Familienkreis nicht möglich, sollten Unternehmer auch den Verkauf ihres Betriebes ins Auge fassen.

Mit einer Reihe erfahrener Referenten greift die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises (WFG) dieses spannende und für viele Unternehmer auch herausfordernde Thema auf. Mit Unterstützung der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft und der IHK sowie der Hochschule Koblenz lädt die WFG zu einer Veranstaltung mit dem Schwerpunkt „Nachfolge durch Unternehmensverkauf“ ein. Im Vordergrund der Abendveranstaltung am 16. Februar von 18 bis 20 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Selters stehen die Themenschwerpunkte „Die Art und Weise des Unternehmensverkaufs“ sowie die Thematik „Welche Informationen meines Unternehmen benötigt der potenzielle Käufer – Was muss ich an Daten, Fakten, Bilanzen und Verträgen für den Interessenten bereithalten?“

„Wie gestalte ich meinen Betrieb übergabefähig?“ Mit dieser Fragestellung eröffnet Dipl. Betriebswirtin Erika Lehy von der Handwerkskammer in Koblenz den Informationsabend. Über die Art und Weise eines Verkaufs (Asset Deal versus Share Deal) spricht Steuerberater und Präsidiumsmitglied der Steuerberatungskammer Rheinland-Pfalz, Peter Hoffarth. Über die Vorgehensweise bei der Informationsbereitstellung (due diligence) für potenzielle Käufer referiert Prof. Dr. Martin Kaschny, Hochschule Koblenz.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung sollte bis 9. Februar bei der WFG unter Tel. (0 26 02) 12 45 88 oder beate.bolling@westerwaldkreis.de erfolgen. Der Einladungsflyer ist auf der WFG-Internetseite unter www.wfg-ww.de hinterlegt.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

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