Allgemeine Berichte | 11.12.2018

Informationen zur Abfallentsorgung

Damit der Bioabfall nicht in der Tonne festfriert

Rhein-Lahn-Kreis. Immer, wenn die Temperaturen sinken, häufen sich bei der Kreisverwaltung die Reklamationen wegen nur teilweise oder gar nicht geleerter Biotonnen bzw. Restabfallbehälter. Der Grund dafür, dass die Tonnenleerung nicht mehr richtig funktioniert, ist einfach: Fällt nachts die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, friert feuchter Abfall innerhalb weniger Stunden an der Tonnenwand fest. Da hilft dann bei der Entleerung auch kein kräftiges Rütteln mit der Schüttvorrichtung am Sammelfahrzeug.

Damit die Abfallentsorgung in der frostigen Jahreszeit möglichst reibungslos abläuft, rät die Abfallwirtschaft des Rhein-Lahn-Kreises: Wenn möglich sollten die Abfallgefäße nahe an die Hauswand oder unter einem Dach stehen. Wer eine Garage besitzt, kann auch das Gefäß über Nacht dorthin stellen und es erst am Abfuhrtag früh morgens an die Straße rollen. Dies schützt in vielen Fällen vor dem Festfrieren des Inhalts.

Außerdem sollten die Abfälle so trocken wie möglich in die Tonnen eingefüllt werden. Es gilt: Je weniger Nässe sich in der Tonne sammelt, desto geringer ist die Gefahr, dass der Abfall, insbesondere der Bioabfall, festfriert. Auch sollte der Tonnenboden im Winter mit zusammengeknülltem Zeitungspapier oder Pappe ausgelegt werden. Und die Bioabfälle sollten nur in Papiertüten oder eingewickelt in Zeitungspapier in die Tonne gegeben werden, um so die Feuchtigkeit zu binden.

Wichtig ist es, den Tonneninhalt nicht einzustampfen. Wird der Abfall in die Tonne hineingedrückt, kann er sich zudem noch verkeilen und rutscht nicht mehr heraus. Ist der Tonneninhalt bereits gefroren, sollte dieser mit einem Spaten vorsichtig von der Gefäßwand gelöst werden. Wenn sich die Tonnen wegen des festgefrorenen Inhalts nicht oder nur teilweise in die Müllwagen auskippen lassen, werden sie erst beim nächsten Abfuhrtermin geleert.

Weitere Informationen rund um die Abfallbeseitigung geben die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises, Tel. 0 26 03/97 2-3 01.Pressemitteilung

des Rhein-Lahn-Kreises

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