Ortsgemeinden des Kirchspiels Anhausen
Dauerhaft kann man sich die Fusion nicht leisten
Anhausen. Der Verbandsgemeinderat Rengsdorf hat am 27. September der Fusionsvereinbarung mit der VG Waldbreitbach zugestimmt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte der Ortsgemeinden. Denn der Verbandsgemeinde-Haushalt wird überwiegend durch die Umlage finanziert, die die Ortsgemeinden bezahlen müssen. Hier setzt die Kritik der Ortsbürgermeisterin und Ortsbürgermeister des Kirchspiels Anhausen an: Durch die jetzt beschlossene Vereinbarung werden nach ihrer Ansicht vor allem die steuerschwachen Kommunen dauerhaft in ihrer Leistungsfähigkeit überfordert. Durch die Fusion werden zunächst die Schulden der Verbandsgemeinde Waldbreitbach auf die neue Verbandsgemeinde übertragen. Bei zukünftiger Tilgung der Schulden entfallen alleine auf das Kirchspiel Anhausen über 200.000 Euro. Weiterhin steigt die VG-Umlage für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf nach eigenen Berechnungen um über 20 Prozent. Zusätzlich schlägt die vereinbarte Übernahme des Wiedtalbades für das Kirchspiel Anhausen mit circa 70.000 Euro jährlich zu Buche. Dies sorgt für besonderes Unverständnis. Hier werden die vier Ortsgemeinden belastet, ohne dass ihre Bürger auch nur den geringsten Nutzen hätten. Da tröstet auch die für drei Jahre vereinbarte Übergangslösung kaum. Die Investition- und Unterhaltungskosten werden durch einen Neubau, der in der Vereinbarung vorgesehen ist, über einen sehr langen Zeitraum anfallen. Die Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte werden früher oder später dafür sorgen, dass die Haushalte nicht mehr ausgeglichen sind. Die Folge: steigende Steuern, Preise und Gebühren, die die Bürger zu zahlen haben. Und: Die in Form höherer Umlagen abzuführenden Gelder stehen in den Ortsgemeinden nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund sind sich die Ortsbürgermeisterin und Ortsbürgermeister einig, dass sie bei der Anhörung der Ortsgemeinden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren ihren Räten eine Zustimmung zur Fusionsvereinbarung nicht empfehlen können, solange dort eine Belastung der Ortsgemeinden durch die Übernahme eines Schwimmbades festgeschrieben ist.
