Angeklagt wegen besonders schwerer, versuchter räuberischer Erpressung
Dem Opfer sollten Ohr oder Finger abgeschnitten werden
Ab dem 8. November muss sich Peter Z. für Vergehen u.a. in Koblenz und Lahnstein verantworten. Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.05.2016 mit einem gesondert verfolgten und zwei noch nicht identifizierten Mittätern das Opfer dazu bewegtzuhaben, zu ihnen ins Auto zu steigen, um gemeinsam zu einem Burgerrestaurant zu fahren. Entgegen der Absprache soll der Angeklagte den PKW dann auf einen abgelegenen Feldweg gefahren haben. Dort sollen der Angeklagte und seine Mittäter versucht haben, das Opfer unter Anwendung von Gewalt dazu zu zwingen, Drogen für sie zu verkaufen. Einer der unbekannten Mittäter soll dem Opfer angedroht haben, ihm ein Ohr oder einen Finger abzuschneiden. Weiter soll ihm angedroht worden sein, dass man seine Familie umbringen werde. In der Folge ist es dem Opfer gelungen die Täter dazu zu überreden, dass er ihnen 4.000,00 bis 5.000,00 Euro von seinen Eltern besorgen werde, statt für die Täter Drogen zu verkaufen. Daraufhin sollen die Täter mit dem Opfer zu seiner Wohnanschrift gefahren sein. Dort soll der Angeklagte sein Opfer in die Wohnung begleitet haben, in der es dem Opfer gelungen ist, seiner Mutter zuzuflüstern, dass sie die Polizei holen solle. Den Anruf der Mutter bei der Polizei soll der Angeklagte bemerkt haben und aus der Wohnung geflüchtet sein, sodass es zu keiner Geldübergabe kam.
