Das St. Elisabeth Krankenhaus in Mayen.  Foto: Archiv/CF

Am 29.02.2024

Allgemeine Berichte

DKG übt deutliche Kritik am Transparenzgesetz - Insolvenzwelle wird nicht gestoppt

Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt vor Kliniksterben

Überregional. Zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses in Sachen Transparenzgesetz erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

„Angesichts der unübersehbaren wirtschaftlichen Notlage der Krankenhäuser hat die Mehrheit im Vermittlungsausschuss aus Bundesregierung und SPD-Ländern die Chance verpasst, der Insolvenzwelle in der Krankenhauslandschaft wirksam entgegenzutreten. Die bloße Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, dass die Landesbasisfallwerte für das laufende Jahr erhöht werden sollen, um die Erlöse der Kliniken an die inflationsbedingt gestiegenen Kosten anzupassen, ist eine wertlose Beruhigungspille für die Krankenhäuser. Es bleibt auch nach dem Vermittlungsausschuss und dem heutigen Pressestatement des Ministers völlig unklar, wie der sich täglich verschärfende kalte Strukturwandel gestoppt werden soll.

Ganz offensichtlich haben vor allem die SPD-Länder die Brisanz der Lage ihrer eigenen Krankenhauslandschaft noch immer nicht begriffen. Mit ihrer Zustimmung im Vermittlungsausschuss, ohne dass damit ein kurzfristig wirksamer Inflationsausgleich verbunden ist, tragen sie nun in ganz besonderer Weise Verantwortung für das Kliniksterben in Deutschland. Wer noch vor wenigen Wochen im Bundesrat eine Initiative verabschiedet, die Krankenhausfinanzierung um vier Prozent zu erhöhen, und jetzt, wo es darauf ankommt, den Worten Taten folgen zu lassen, es bei bloßen Ankündigungen belässt, verspielt so das letzte Vertrauen in die Politik.“

Fehlbetrag von 500 Millionen Euro pro Monat

„Nach wie vor müssen die Kliniken jeden Monat 500 Millionen Euro zuschießen, um die Patientenversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Geld, das viele Krankenhäuser längst nicht mehr haben. Die vage Ankündigung von Minister Lauterbach, die Landesbasisfallwerte zu erhöhen, um die Tariflohnsteigerungen besser abzubilden, ist bei genauer Betrachtung praktisch wertlos. Eine solche Anpassung würde lediglich weniger als 0,2 Prozent oder auf das Gesamtjahr gerechnet 125 Millionen Euro bedeuten. Der aktuelle monatliche Fehlbetrag würde damit von heute 500 Millionen auf 490 Millionen Euro reduziert. Damit kann kein einziges Insolvenzverfahren gestoppt werden. Geschäftsführungen, Banken und Insolvenzverwalter brauchen deshalb belastbare Fakten, um die Krankenhäuser wieder in sicheres Fahrwasser zu führen.

In welchem Umfang steigen die Landesbasisfallwerte und Psychiatriebudgets? Wann kommt diese Anpassung? Wie geht es in den kommenden Jahren weiter? Auf diese drängenden Fragen gibt es weiterhin keine Antworten. Wenn aber diese Fragen nicht sehr kurzfristig beantwortet werden, wird sich der Optimismus des Bundesgesundheitsministers und der mit ihm im Vermittlungsausschuss verbündeten Länder, mit dem gestrigen Tag die Insolvenzwelle der Krankenhäuser stoppen zu können, sehr schnell in Luft auflösen. Die Geschäftsführungen der Krankenhäuser brauchen belastbare Fakten, um gegenüber den finanzierenden Banken aber auch in laufenden Insolvenzverfahren verbesserte Zukunftsprognosen abgeben zu können.“

Kritik am Transparenzgesetz

„Es ist richtig, ab dem Jahr 2025 einen Transformationsfonds einzurichten, mit dem die notwendigen Strukturanpassungen der Krankenhauslandschaft gefördert werden sollen. Wir haben diese 50 Milliarden Euro schon lange als Strukturinvestitionen gefordert, um den Krankenhäusern eine Perspektive für die Umstrukturierung und den Transformationsprozess in der Reform zu geben. Auch hier müssen nun aber schnell Fakten geschaffen werden, denn die Krankenhausträger stehen in den Startlöchern, um ihre Zukunftsprojekte zügig zu beginnen. Dass der Bund seinen Finanzierungsanteil aus dem Gesundheitsfonds entnehmen möchte, hat die Krankenkassen zurecht irritiert. Sollen nun die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenkassen die Belastungen tragen, die eigentlich über Steuern, also auch von Privatversicherten und Beamten zu schultern sind?

Unsere grundsätzliche inhaltliche Kritik am Transparenzgesetz bleibt bestehen. Diese richtet sich ausdrücklich nicht gegen den Aufbau eines zusätzlichen Transparenzportals. Transparenz über Qualität ist wichtig und wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch seit über 20 Jahren mit dem Deutschen Krankenhausverzeichnis gelebt (www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de). Dazu braucht es aber nicht den jetzt beschlossenen massiven Zuwachs an Bürokratie durch die sinnlose Ausweitung von detaillierten Datenlieferungen. Wir brauchen unsere Beschäftigten am Patientenbett und nicht an den Computern im Stationszimmer.

Mit diesem Gesetz entmachtet der Bundesgesundheitsminister die Länder bei der Krankenhausplanung, indem er zentral schon in diesem Jahr den Kliniken Leistungsgruppen und Level zuordnet. Bis auf Nordrhein-Westfalen wird kein Land in der Lage sein, jetzt schon Leistungsgruppen den Krankenhäusern zuzuweisen. Damit übernimmt der Gesundheitsminister weitgehend die Planungshoheit der Länder.“

Pressemitteilung Deutsche Krankenhausgesellschaft

Das St. Elisabeth Krankenhaus in Mayen. Foto: Archiv/CF

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