Allgemeine Berichte | 01.12.2021

Corona-Schutzimpfungen im Westerwaldkreis

Dezentrales Impf-Angebot in Westerwaldgemeinden

Westerwaldkreis. Das war mal ein gelungener Start: das Gesundheitsamt bietet in den zehn Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises dezentrale Corona-Schutzimpfungen an. Der Startschuss zu diesem freiwilligen Angebot fiel in der Verbandsgemeinde Selters.

Sarah Omar, Leiterin des Gesundheitsamtes: „Unsere Aktion wurde von den Menschen gut aufgenommen und der Tag verlief ohne große Vorkommnisse.“ Wie die Verwaltung mitteilt, zeigten sich die meisten Bürgerinnen und Bürgern für das zusätzliche Angebot dankbar.

Dabei ist die dezentrale Möglichkeit zur Corona-Schutzimpfung durch das Gesundheitsamt alles andere als selbstverständlich. Denn die Impfungen gehören nicht zu den originären Aufgaben des Gesundheitsamtes. „Außerdem darf man nicht vergessen, dass wir personell auf dem Zahnfleisch gehen“, so Omar. Grund dafür ist die aktuell hohe Infektionslage mit der damit verbundenen Kontaktpersonennachverfolgung und den entsprechenden Testungen. Doch die Leiterin machte nochmal deutlich, dass die Kreisverwaltung mit diesem Angebot einen weiteren wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten möchte. Die Impfungen finden im Zweiwochen-Rhythmus in den einzelnen Verbandsgemeinden statt. Das heißt, dass Gesundheitsamt impft an jedem Werktag in einer anderen Verbandsgemeinde. Die Termine sind bis zum Jahresende nahezu ausgebucht. Trotzdem können ein paar Resttermine online auf der Homepage des Westerwaldkreises eingesehen und dort gebucht werden. Weitere Termine für das kommende Jahr sind in Vorbereitung. Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich. Ob die Impfungen mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden, hängt von der Verfügbarkeit des Vakzins ab. Alternativ werden die Impfungen mit Moderna angeboten. Laut Omar ist es aus medizinischer Sicht problemlos möglich, die Auffrischungsimpfung mit einem anderen Impfstoff zu erhalten, als den, mit dem die ersten zwei Impfungen durchgeführt wurden.

Durchgeführt werden

- Erst- und Zweitimpfungen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr.

- Booster-Impfungen für Personen, deren Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Bitte genau prüfen, ob bereits fünf Monate nach der zweiten Impfung vergangen sind.

- Booster-Impfungen für Personen, die einmalig mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und diese Impfung mindestens vier Wochen her ist.

Zum Termin sind mitzubringen

- ein Lichtbildausweis,

- ggfs. der Nachweis über die Erstimpfung,

- der Impfpass (wenn vorhanden),

- bei Minderjährigen muss ein/eine Erziehungsberechtigte/r dabei sein.

Um langes Anstehen und Warten zu vermeiden, sollten die Impfwilligen pünktlich zum Termin erscheinen. Zur Unterstützung ist die Begleitung durch eine Person möglich.

Pressemitteilung des

Westerwaldkreises

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