Allgemeine Berichte | 04.11.2014

Das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises gibt Tipps zum Artenschutz

Die einzigen fliegenden Säugetiere Europas

Rhein-Sieg-Kreis. Sie sind die einzigen fliegenden Säugetiere in Europa. Auch in absoluter Finsternis finden sich die nachtaktiven Flugexperten bestens zurecht, denn sie orientieren sich mit Hilfe der Echoortung. Die Fledermäuse gehören zu den etwa 76.000 Tier- und Pflanzenarten in Deutschland, von denen die Hälfte in ihrem Bestand gefährdet ist.

Unter Artenschutz

Sie stehen unter strengem Artenschutz, das gilt auch für die 15 Fledermausarten, die im Rhein-Sieg-Kreis leben. Auf die Jagd gehen Fledermäuse nachts. Dann schlagen die zierlichen Flieger ordentlich zu – ein Tier kann pro Nacht bis zur Hälfte seines Körpergewichts an Insekten vertilgen. Vor allem die Zerstörung ihres Lebensraumes gefährdet die Fledermäuse, die abgesehen von ihren nächtlichen Jagdaktivitäten versteckt leben.

Leben in Baum und Haus

Anhand der bevorzugten Sommerquartiere unterscheidet man zwischen Baum- und Hausfledermäusen. Die Baumfledermäuse, wie die Wasserfledermaus oder das „Braune Langohr“, leben in verlassenen Spechthöhlen sowie hinter losen Rinden oder anderen Hohlräumen in Bäumen. Die Hausfledermäuse, wie das „Große Mausohr“ oder die Zwergfledermaus, bevorzugen dagegen Speicher, Fassadenverkleidungen, Mauerspalten oder -hohlräume in Siedlungsgebieten. Wer zum Schutz der heimischen Fledermäuse beitragen möchte, kann der Kreisverwaltung bekannte Populationen melden.

Jetzt den Dachstuhl umbauen!

Die aktuelle Jahreszeit ist übrigens ideal, wenn man beim anstehenden Umbau eines Dachstuhls die Störung der Fledermäuse auf ein Minimum reduzieren will, denn diese haben in der Regel bereits jetzt ihre Winterquartiere bezogen, den Dachstuhl also verlassen. Es empfiehlt sich im Sinne der Fledermäuse außerdem, das Dach mit speziellen siebfreien Lüftungsziegeln zu öffnen und Fledermaushilfen anzubringen. Der Handel bietet darüber hinaus Fledermaussteine an, die in die Dämmung eingebaut werden können. In ihren Winterquartieren dürfen die flotten Flieger nicht gestört werden.

Ungestörter Schlaf ist wichtig

Das Bundesnaturschutzgesetz hat sie unter strengen Schutz gestellt, daher ist es vom 1. Oktober bis zum 31. März verboten, Erdkeller, Höhlen, Stollen und ähnliche Räume, die den kleinen Säugetieren (der „Große Abendsegler“ gehört mit 10 Zentimeter Körperlänge und einem Gewicht von 40 Gramm bereits zu den „Riesen“) als Winterdomizil dienen, aufzusuchen. Eine Störung im Winterquartier hat nämlich fatale Folgen: Einmal gestört, braucht der Stoffwechsel bis zu einer halben Stunde, bis die Fledermaus wach ist! Und bis sie wieder schläft hat sie viel Energie verbraucht - Energie, die zum Ende des Winterschlafes vielleicht fehlt.

Weitere Infos

Nähere Auskünfte rund um das Thema Fledermäuse erteilen gerne die Fachleute am Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter Tel. (0 22 41) 13 22 00. Weitere Tipps zum Artenschutz finden Interessierte auch unter www.rhein-sieg-kreis.de/artenschutztipps.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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