Allgemeine Berichte | 14.01.2022, 14:34 Uhr

Neuwieder Gesundheitsamt informiert über ab sofort geltende Absonderungs-Verordnung

Die neuen Quarantäne-Regeln im Überblick

Symbolbild. Foto: Pixabay

Kreis Neuwied. Die von der Bund-Länder-Runde beschlossenen Änderungen der neuen Absonderungsregelungen sind in Rheinland-Pfalz seit dem heutigen Freitag in Kraft. Wie das Neuwieder Gesundheitsamt informiert, gelten sie auch für laufende Fälle. Will heißen: Ein früheres Freitesten, als zunächst mitgeteilt, kann für Infizierte und Kontaktpersonen jetzt möglich sein. Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass es dafür auch keines neuen Bescheides bedarf. Das gilt auch im umgekehrten Fall: Enge Kontaktpersonen müssen sofort in Quarantäne, wenn sie Kenntnis von der Infektion des anderen erlangen - egal auf welchem Wege. Auch hier ist kein Bescheid oder Anruf des Amtes abzuwarten.

Eine weitere wichtige Änderung ist zudem, dass sich Kinder jetzt nicht mehr nur mit einem PCR-, sondern auch mit einem professionell durchgeführten Schnelltest (POC) freitesten dürfen.

Folgende neue Regeln gelten:

Indexfälle (positiv Getestete)

- Die Dauer der Absonderung beträgt 10 Tage (Abstrich-Tag = Tag 0)

- Die Absonderung endet nach Ablauf des 10. Tages, ohne dass dafür ein Test erforderlich ist

- Nach dem siebten Tag darf ein POC-Antigentest oder PCR-Test vorgenommen werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, darf die Absonderung beendet werden. Ausnahme: Bei Mitarbeitern von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe muss es ein PCR-Test sein. Zusätzlich muss die Person seit mindestens 48 Stunden frei von typischen Symptomen sein.

Sollte das Testergebnis positiv sein, gilt selbe Regel erneut: 10 Tage Absonderung, mit der Möglichkeit nach Tag 7 frei zu testen.

Kontaktpersonen

- Enge Kontaktpersonen müssen im Anfangsstadium keinen Test mehr machen, das Gesundheitsamt empfiehlt aber einen POC- oder PCR-Test.

- Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage, gerechnet ab dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Personen (bei Hausstands-Angehörigen: ab dem Abstrich-Tag der positiv getesteten Person)

- Nach dem 7. Tag darf ein POC-Antigentest oder PCR-Test vorgenommen werden. Sobald das negative Testergebnis vorliegt, darf die Absonderung beendet werden.

- Nicht in Quarantäne müssen Geboosterte und sog. frisch Geimpfte/Genesene, also solche, bei denen Zweitimpfung oder positiver PCR-Text maximal drei Monate zurückliegen. Grundvoraussetzung: Es liegen keine Symptome vor.

Schule

- Schüler und Lehrer, die sich in einem Umkreis von zwei Metern um den Infizierten aufgehalten haben, müssen sich umgehend für 10 Tage (letzter Kontakt = Tag 0) in Quarantäne begeben. Ein Freitesten mit POC- oder PCR-Test ist fünf Tage nach dem letzten Kontakt möglich.

- Ausgenommen von der Quarantäne sind Geboosterte und frisch Geimpfte/Genesene.

- Für die weiteren Mitschüler und Lehrer (außerhalb des 2-Meter-Radius) gilt an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Pflicht zum Selbsttest.

- Die Regelung, dass die ganze Klasse in Quarantäne muss, wenn drei Schüler/Lehrer infiziert sind, entfällt.

Kitas

- Alle Kinder und Erzieher einer betroffenen Gruppe müssen umgehend in Quarantäne. Ein Freitesten mit POC- oder PCR-Test ist fünf Tage nach dem letzten Kontakt möglich. Ausgenommen von der Absonderungspflicht sind Geboosterte und frisch Geimpfte/Genesene.

- Die Regelung, dass Kinder nach einem negativen PCR-Test wiederkommen dürfen, entfällt.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

Symbolbild. Foto: Pixabay

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Pellenzer Ausbildungsmesse ,Ausbildung kaufmännisch
Sonderseite Flowcraft
Kirmes Ettringen 2026
Kirmes in Bassenheim
Kirmes Ettringen 2026
Linzer Winzerfest
Empfohlene Artikel
(von links) Pascal Rowald, Jan Ritter und Peter Diewald im großen Sitzungssaal des Rathauses.  Foto: GS
475

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bekommt einen neuen Ersten Beigeordneten. Jan Ritter wird Peter Diewald ablösen, der zum Jahresende in den Ruhestand geht. Ritter wurde vor großem Publikum unter Sitzungsleitung von Bürgermeister Pascal Rowald in dessen erster Sitzung als Stadtchef im zweiten Wahlgang zum Stadt-Vize gewählt. 21 von 36 Ratsmitglieder haben für den 46-Jährigen gestimmt, der für die CDU im Kreistag von Ahrweiler sitzt.

Weiterlesen

Die Junggesellen freuen sich auf unvergessliche fünf Tage. Foto: privat
205

Bad Bodendorf. Der Sinziger Stadtteil Bad Bodendorf steht wieder ganz im Zeichen der traditionellen Kirmes. Der Junggesellenverein (JGV) Bad Bodendorf lädt von Freitag, 4. September, bis Dienstag, 8. September 2026, zu fünf abwechslungsreichen Festtagen ein. Rund um den Kirmesplatz erwartet die Besucher ein buntes Programm für Jung und Alt, musikalische Unterhaltung und zahlreiche traditionelle Höhepunkte.

Weiterlesen

11

Unkel. Offenes Mitmach-Singen veranstaltet vom Kirchenchor des Seelsorgebereichs Unkel von 19 bis 20 Uhr auf dem Gelände des Christinenstifts in Unkel – bei schlechtem Wetter in der Kapelle - als Mitgestalter eines bundesweit von hunderten Chören gemeinsam ausgerichteten Liederabends anlässlich des Einheitsfestes. Liedrepertoire von altem Volksliedgut bis zu bekannten Liedern neuerer Interpreten, die für Freiheit und Frieden stehen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Die Baustelle der neuen Kurparkrandbebauung im Bad Neuenahr im Juli.
363

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Kurpark Bad Neuenahr, dem grünen Herzen und Veranstaltungszentrum der Kurstadt, finden derzeit äußerst umfangreiche Baumaßnahmen statt. Zum einen werden der flutgeschädigte Park selbst sowie das Kurparkterrassengebäude mit der Kleinen Bühne wiederhergestellt, zum anderen entsteht die neue Kurparkrandbebauung, die bereits vor der Flut im Sommer 2021 in Planung war. Sie umfasst...

Von Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Weiterlesen

04.09.: Nickenich: Schwerer Verkehrsunfall: Motorradfahrer kollidiert mit Anhänger
1115

Nickenich. Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich auf der L 118 zwischen Andernach und Kruft. Der Fahrer eines Wohnmobils, das mit einem Anhänger unterwegs war, befuhr die Strecke von Nickenich in Richtung Mendig. In der Nähe eines Schotterparkplatzes entschied er sich, das Gespann über die Gegenfahrbahn zu wenden. Genau in diesem Moment kam ein Motorradfahrer entgegen und kollidierte mit dem Anhänger.

Weiterlesen