Allgemeine Berichte | 27.02.2018

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Dieselautos

Dieselfahrverbote: Bald auch Städte in RLP betroffen?

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte bald auch Konsequenzen für Mainz, Koblenz und Ludwigshafen haben

Symbolbild. Foto: pixabay

Koblenz. Spätestens seit Bekanntwerden des Abgasskandals um manipulierte Dieselfahrzeuge im September 2015 ist klar: Dieselfahrzeuge stoßen auf der Straße ein Vielfaches der erlaubten Stickoxidmengen aus. Entsprechend ist die Luft in den Städten nicht besser geworden. Das BVG hat heute entschieden, dass die Städte Dieselfahrverbote zur Verbesserung der Luftqualität anordnen dürfen. Der VCD Landesverband fordert vor dem Hintergrund der Gerichtsentscheidung erneut dazu auf

  • das ÖPNV-Busangebot auszuweiten (Nachtverkehr, Verdichtung des Taktes) zur Unterstützung des Umstiegs auf den ÖPNV
  • Gewerbegebiete konsequent in den ÖPNV einzubeziehen und den Ausbau von Gewerbegebieten ohne Erschließung für Radverkehr und ÖPNV-Anbindung zu stoppen
  • das Radverkehrsnetz in den Städten nach aktuellen Normen und Standards zu überprüfen und zu verbessern
  • E-City-Logistik, die die City-Zustellung für die Logistikunternehmen durchführt, einzuführen, soweit diese nicht selbst auf E-Mobilität umstellen.

Der VCD verlangt entsprechende Mittelzuweisungen an die Kommunen, damit Maßnahmen zur Luftreinhaltung wie für den langfristigen Klimaschutz umgesetzt werden können.

Bislang hat die Bundesregierung jedoch lieber die Interessen der Autoindustrie geschützt, als die Gesundheit der Menschen. Statt effektiver Hardwarenachrüstung setzt die Politik auf freiwillige Softwareupdates, deren Wirkungen für die Luftqualität mehr als fraglich sind. Bei den aktuellen Panikaktionen der Bundesregierung mit ihren Gedankenspielereien über „kostenlosen“ ÖPNV handelt es sich um einen weiteren Versuch, die eigentlich verantwortliche Automobilindustrie möglichst ungeschoren davonkommen zu lassen. Diese Überlegungen zeigen uns vor allem eins: Geld für eine wirkliche Verkehrswende wäre da. Die Zeit der Ausreden und Pseudomaßnahmen muss nun endlich vorbei sein!

Pressemitteilung VCD Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

Jens Ahnemüller (AfD): Ein schwarzer Tag für die deutsche Verkehrspolitik!

Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Jens Ahnemüller, ist bestürzt über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Dieselfahrverboten. „Natürlich müssen und werden wir das Gerichtsurteil akzeptieren, keine Frage. Aber der volkswirtschaftliche Schaden, der durch Diesel-Fahrverbote droht, ist immens hoch. Es bedroht die Existenz vieler Diesel-fahrender Pendler und Gewerbetreibender.“

Hintergrund ist das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes vergangenen Dienstag. Die Richter sahen in einem Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge keinen unverhältnismäßig hohen Eingriff in die Eigentumsrechte der Fahrzeughalter. Dementsprechend dürfen Städte Fahrverbote in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen. Dies bedeutet, dass ältere Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Kategorie „Euronorm 6“ aus Gründen der Luftreinhaltung künftig keine Zufahrt mehr in Städte hätten, die ein solches Fahrverbot aussprächen.

Jens Ahnemüller verweist auf die Bedenken des Landkreistages: „Landkreistags-Präsident Reinhard Sager hat recht: Ein Fahrverbot trennt hunderttausende von Pendlern von ihren Firmen. Die wirtschaftlichen Folgeschäden davon lassen sich heute schwer abschätzen. Aber es wird sie geben, und zwar in drastischer Form, das ist sicher!“

Weitere negative Auswirkungen drohten nach Befürchtungen des Verkehrspolitikers auch im Wirtschaftsverkehr: „Laut DIHK werden deutschlandweit drei Viertel aller gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Dieselmotor betrieben. Wir fragen die Bundesregierung: Welches Alternativkonzept liegt vor, das den innerstädtischen Wirtschaftsverkehr als Lebensader unserer Alltags-Versorgung garantiert?“

Jens Ahnemüller verweist in diesem Zusammenhang auf ein Bild-Interview der Bundeskanzlerin im vergangenen August: „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den ‚Diesel-Besitzern versprochen, daran zu arbeiten, dass es keine Fahrverbote gibt‘. Nun bin ich gespannt, wie die Kanzlerin die betroffenen Städte davon überzeugen will, doch noch vom Fahrverbot abzusehen, um ihr Versprechen zu halten.“

Pressemitteilung AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz

Allgemeine Info

Stickstoffoxide (NOx) entstehen vorwiegend bei Verbrennungsvorgängen in Kraftwerken, Gebäudeheizungen und Kraftfahrzeugen aus dem Sauerstoff und dem Stickstoff der Luft. Die größte Menge der Stickstoffoxide kommt aus den Auspuffrohren der Autos und wird auch noch direkt im Aufenthaltsbereich der Menschen freigesetzt. Bei der Verbrennung entsteht zunächst vorwiegend Stickstoffmonoxid (NO), das in der Atmosphäre rasch zu Stickstoffdioxid (NO2) oxidiert wird. Das Reizgas Stickstoffdioxid kann aufgrund seiner Löslichkeit bzw. Reaktion mit Wasser schon bei niedrigen Konzentrationen und normaler Atmung die Schleimhäute des Atemtraktes angreifen. Der Grenzwert für eine Belastung pro Stunde liegt bei 200 Mikrogramm pro Kubikmeter. Es sind jedoch 18 Überschreitungen im Jahr sind zulässig. Der Grenzwert für den Durchschnittswert in einem Kalenderjahr liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser Wert wurde in den vergangenen Jahren in der Innenstadt von Koblenz bei der Messstation in der Hohenfelderstraße immer überschritten. Günstiger ist die Situation an der Messstation auf dem Friedrich-Ebert-Ring. Dort wurden Jahreswerte von 35 oder 37 Mikrogramm gemessen. Im Vergleich zu anderen Städten ist Koblenz in der vergleichsweise günstigen Lage, dass eine Reduzierung der NO2 Werte um rund 10 Prozent eine Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte möglich machen würde. Quelle: Landesamt für Umwelt

Foto: Archiv/US

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