Allgemeine Berichte | 07.11.2025

Effektiver Hochwasserschutz durch Gewässerzweckverband

Kreis Ahrweiler. Wie kann Hochwasservorsorge im Kreis Ahrweiler am besten gelingen? Diese Frage stellt sich, verstärkt nach der Flutkatastrophe 2021, die Kreisverwaltung mit seinen acht kreisangehörigen Kommunen. Nach intensiven Überlegungen und etlichen Planungsvorbereitungen sind die Verantwortlichen auf Kreis- und kommunaler Ebene zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr Hochwasserresilienz – sowohl im Kreisgebiet als auch über die Grenzen hinaus – nur mit Hilfe einer gemeinsamen und handlungsfähigen Organisation erreicht werden kann. Dieses Fazit bestätigten auch die Ergebnisse des überörtlichen Maßnahmenplans zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge, die im Frühjahr 2025 den politischen Akteuren als auch der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.

Zur Umsetzung dieser Pläne wird eine Organisation benötigt, die die Vorhaben effektiv sowie abgestimmt realisieren und gleichzeitig Finanzmittel akquirieren kann. Nach Beratungen mit den zuständigen Behörden auf Landesebene eignet sich dafür am ehesten ein Gewässerzweckverband. Durch das einstimmige Votum des Kreistags in der jüngsten Sitzung im Oktober zur Mitgliedschaft wurde gleichzeitig die Gründung eines solchen beschlossen. Bereits im September 2023 hatten die Mitglieder den Grundsatzbeschluss gefasst, einem zu gründenden Gewässerzweckverband beizutreten. Die Verwaltung wurde daraufhin in Kooperation mit den Kommunen und dem Land mit der Gründungsvorbereitung beauftragt.

Landrätin Cornelia Weigand bezeichnete in der Sitzung die Entscheidung als historisch für den Kreis Ahrweiler: „Das ist ein wichtiger Schritt zu einer besseren Hochwasserresilienz im Landkreis insgesamt und zur Umsetzung des überörtlichen Maßnahmenplans im Ahrtal im Besonderen.“ Denn mit dem neu gegründeten „Gewässerzweckverbands Landkreis Ahrweiler“ kann nicht nur der Bau großer Rückhaltebecken im Ahreinzugsgebiet vorangetrieben werden. Auch ermöglicht die neue Struktur die koordinierte Umsetzung kleinerer Hochwasservorsorgemaßnahmen in den einzelnen Kommunen. Landrätin Weigand: „Überörtlicher Hochwasserschutz muss Hand in Hand gehen und aufeinander abgestimmt sein. Nur mit dem Gewässerzweckverband können die notwendigen Maßnahmen für den überörtlichen Hochwasserschutz umgesetzt werden.“ Die im Vorfeld erarbeitete Verbandsordnung sieht eine umfassende Aufgabenübertragung im Bereich Gewässerunterhaltung sowie Hochwasservorsorge und -schutz vor. Außerdem ermöglicht die Übertragung der Gewässerunterhaltungspflicht auch eine Mitgliedschaft des Landes.

Neben einer abgestimmten Durchführung der Gewässerunterhaltung ist die Realisierung von wirksamen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und des schutzes eine zentrale Aufgabe des neuen Zweckverbands. Dafür werden erhebliche Fördermittel benötigt. „Mit der Gründung eines handlungsfähigen Zweckverbandes treten wir künftig mit einer Stimme auf und können unsere Interessen gegenüber Land und Bund geschlossen vertreten“, so Landrätin Weigand.

Weiter sagte sie im Rahmen der Sitzung: „Es ist offensichtlich, dass die Umsetzung der Rückhaltebecken für das Ahrtal von Kreis und Kommunen alleine nicht finanziell gestemmt werden kann. Wir, die Menschen im Ahrtal, können jedoch nicht darauf warten, bis umfassende Förderzusagen für die großen Becken vorliegen. Es ist wichtig, dass wir jetzt handeln“, plädierte sie auch in Hinblick auf die anstehende Abstimmung in den acht Kommunen des Kreises, die im Weiteren nun ebenfalls über eine Mitgliedschaft im Gewässerzweckverband entscheiden. Mit deren Zustimmung und vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion stehe dann einer Errichtung des Verbands Anfang 2026 nichts mehr entgegen.

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