Allgemeine Berichte | 08.07.2026, 11:31 Uhr

Wenn der Wald zur Gefahr wird: Der Eichenprozessionsspinner breitet sich aus

Eichenprozessionsspinner im Vormarsch: Tipps zum Schutz und zur Bekämpfung

Symbolbild.

Kreis Ahrweiler. In diesem Jahr wird ein verstärktes Auftreten des Eichenprozessionsspinners („Thaumetopoea processionea“) beobachtet, was die Kreisverwaltung Ahrweiler zum Anlass nimmt, über den richtigen Umgang mit den Raupen zu informieren.

Der Eichenprozessionsspinner ist ein heimischer Nachtfalter, der im ausgewachsenen Stadium für Menschen ungefährlich ist.

Die derzeit anzutreffenden Raupen befinden sich jedoch in einem Entwicklungsstadium, in dem sie zahlreiche feine Brennhaare ausbilden.

Diese Haare dienen den Raupen als Schutz vor Fressfeinden, können beim Menschen jedoch zu Hautreizungen, Atembeschwerden und allergischen Reaktionen führen. Typische Beschwerden nach Kontakt mit den Brennhaaren sind stark juckender Hautausschlag, Rötungen, Bindehautreizungen und Reizungen der Atemwege, die sich in Hustenreiz äußern können.

Der direkte Kontakt mit den Raupen und ihren Gespinsten in Eichenbäumen sollte daher unbedingt vermieden werden. Auch Haustiere sind von den Raupen und ihren Nestern fernzuhalten. Sollte ein Kontakt vermutet werden, ist es wichtig, die betroffenen Hautstellen nicht zu reiben oder zu kratzen, um eine weitere Verbreitung der Brennhaare zu verhindern.

Vorkommen des Eichenprozessionsspinners im öffentlichen Raum oder solche, die mögliche Auswirkungen auf diesen haben könnten, sind dem jeweils zuständigen Ordnungsamt zu melden. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Siedlungsbereich werden dazu angehalten, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners zu ergreifen. In der freien Landschaft erweist sich eine großflächige Bekämpfung im Allgemeinen als nicht zielführend. Vorübergehend kann es zu Sperrungen von Rad- und Wanderwegen kommen, deren Absperrungen und Beschilderungen unbedingt Beachtung finden sollten.

Die Verantwortung für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Von einer eigenständigen Entfernung der Nester wird ausdrücklich abgeraten. Das mechanische Entfernen der Gespinste sollte ausschließlich von Fachfirmen durchgeführt werden, da hierbei Brennhaare aufgewirbelt werden können, was eine erhöhte Gesundheitsgefahr darstellt. Sollte es dennoch zu einem Kontakt mit den Brennhaaren kommen, sind umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört das Wechseln und gründliche Waschen der Kleidung sowie eine ausgiebige Dusche zur Reinigung der Haare. Bei stärkeren Beschwerden oder allergischen Reaktionen ist eine sofortige ärztliche Abklärung notwendig. BA

Symbolbild. Foto: Pixabay

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