Gemeindewerke Wachtberg
Einbau eines Gartenwasserzählers
Nach Einbau die Gemeindewerke informieren
Wachtberg-Berkum. Nach §4 Absatz 5-10 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeindewerke Wachtberg AöR können Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln. Der Eichzeitraum beträgt sechs Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen. Nach dem fachgerechten Einbau sind die Gemeindewerke zu informieren, damit der Zähler verplombt wird. Gerne können Sie dafür eine Mail mit einem Foto des Zählers sowie den Kontaktdaten schicken oder anrufen. Es fallen keine Verplombungsgebühren oder weitere Kosten an. Ab Einbau kann das Gartenwasser genutzt werden.
Der Nachweis über die Gartenwassermengen ist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Ab Herbst kann der erforderliche Antrag dafür im Rathaus abgeholt oder im Internet heruntergeladen werden.
Ob sich die Installation eines Gartenwasserzählers lohnt, können Interessierte auf dieser Seite prüfen: www.bauen.de/rechner/gartenwasserrechner. Bei Fragen hilft im Wachtberger Rathaus Anneliese Boley, Tel. (02 28) 95 44-147, E-Mail: anneliese.boley@wachtberg.de) gerne weiter.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
