Allgemeine Berichte | 17.01.2019

Förderverein Feuerwehr Mülheim-Kärlich e.V.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Am 13. Februar um 19 Uhr im Feuerwehrhaus

Mülheim-Kärlich. Der Förderverein Feuerwehr Mülheim-Kärlich e.V. lädt zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Diese Versammlung wurde auf Mittwoch, 13. Februar, 19 Uhr im Feuerwehrhaus, Reihe Bäume, terminiert.

Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor: 1) Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2) Totenehrung, 3) Jahresberichte, 3.1 Protokoll der Mitgliederversammlung 2018, 3.2 Bericht der Kassenführer, 3.3 Bericht der Kassenprüfer, 3.3 Bericht der Vertrauensperson, 4) Entlastung des Vorstandes, 5) Neuwahl eines Kassenprüfers, 6) Beschlussfassung über folgende Satzungsänderung: Folgender Paragraf soll zusätzlich hinzugefügt werden: „§ 16 Datenschutz. (1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung(DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. (2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: – das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, – das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, – das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, – das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und – das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. (3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.“ 7) Beschluss Fahrzeugbeschaffung, 8) Beschluss des Jahresetats 2019, 9) Verschiedenes. Laut § 9, Absatz 3 der Satzung müssen Anträge auf Änderungen der Tagesordnung bis spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich beim ersten Vorsitzenden Sebastian Wirth eingereicht werden. Pressemitteilung

Förderverein Feuerwehr

Mülheim-Kärlich e.V.

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