Pressemitteilung der Gemeinde Wachtberg
Einreichung von Wahlvorschlägen bis 16. Juli
Wachtberg. Für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Gemeinde Wachtberg am 13. September 2020 fordert der Wahlleiter, Beigeordneter Swen Christian, zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen), von diesen allerdings keine Reserveliste, eingereicht werden. Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin können auch von Parteien und Wählergruppen gemeinsam eingereicht werden. Die Träger des gemeinsamen Wahlvorschlags dürfen keinen anderen als den gemeinsamen Bewerber wählen und zur Wahl vorschlagen.
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Gemeinde Wachtberg sind spätestens bis Donnerstag, 16. Juli 2020, 18 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Gemeinde Wachtberg (Rathaus/Zimmer 10) einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.
Pressemitteilung
Gemeinde Wachtberg
