Allgemeine Berichte | 27.04.2020

Informationen der Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell

Einschränkungen im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle

Cochem. Aufgrund der Coronakrise gibt es bei der Kreisverwaltung derzeit Einschränkungen. Insbesondere im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Daher können bis auf weiteres nur unbedingt notwendige Zulassungsvorgänge nach Terminvereinbarung angeboten werden. So werden Zulassungsvorgänge für Zweitfahrzeuge z.B. Motorrad, Cabrio, Quad, Wohnwagen, Wohnmobil etc., derzeit nicht bearbeitet. Für Termine am Nachmittag wird empfohlen, die Kennzeichen bereits mitzubringen oder mit der Schilderwerkstatt vorab abzuklären, ob eine Prägung vor Ort möglich ist. Ein Termin kann online unter https://www.coc.de/portal/online-terminanfrage/ oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

Aufgrund der angestauten Rückstände arbeitet die Verwaltung derzeit in zwei Schichten. Um den allgemeinen Schalterbetrieb zu entlasten, wird ab dieser Woche zudem ein separater „Händlerschalter“ eingerichtet. Hier werden die Zulassungsvorgänge der Großkunden bearbeitet. Die Unterlagen können nach Absprache im Bürgerbüro abgeholt werden.

KFZ-Online

Privatleute haben die Möglichkeit, gewisse Zulassungsvorgänge auch online durchführen.

Folgende Voraussetzungen sind hierfür notwendig:

Außerbetriebsetzung:

1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug.

2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode.

Wiederzulassung:

1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug.

2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode.

Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme:

1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das angemeldet ist.

2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes (ausgestellt seit 01.01.2018).

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges:

1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird.

2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode.

Der Fahrzeughalter muss einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät oder Smartphone mit kostenloser AusweisApp besitzen.

Die Zulassungsunterlagen werden anschließend innerhalb kürzester Zeit per Bote oder Post zugestellt. Sollten bei der Online-Zulassung Probleme auftreten oder Hilfestellung benötigt werden, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle gerne weiter und reservieren vorsorglich einen Termin, falls die internetbasierte Zulassung nicht funktionieren sollte. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit der Zulassungsstelle auf. Weitere Informationen unter www.cochem-zell.de sowie im Bürgerportal unter www.coc.de (Stichwort: Kfz-Online) oder auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums unter ikfz.

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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