Kreissozialamt informiert
Einschränkungen bei der Krankenhilfe
Kreis MYK. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens für die aufgenommenen Geflüchteten aus der Ukraine kommt es bei der Krankenhilfe im Kreissozialamt aktuell zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit. Das Kreissozialamt bittet darum, alle Anfragen per E-Mail an krankenhilfe @kvmyk.de zu senden. So können die Anliegen am besten nach Dringlichkeit sortiert und abgearbeitet werden.
In dringenden Fällen ist die Krankenhilfe von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr telefonisch unter der Sammel-Rufnummer 02 61/1 08-7 70 oder für die Anforderung von Krankenscheinen unter Tel. 02 61/1 08-3 83 zu erreichen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis.
Pressemitteilung Kreisverwaltung MYK